Melderegisterauskunft Erteilung
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
Der Antrag auf eine Melderegisterauskunft kann über das Online-Formular oder am terminlosen Mittwoch im Bürgerservicecenter gestellt werden.
Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.
Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.
Online-Dienste
Onlineformular Melderegisterauskunft (Einzelauskunft)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
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Onlineformular Melderegisterauskunft (Mehrfachauskunft für registrierte Nutzer)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Beschreibung
Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.
Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.
Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten
- jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
- unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
Angebote von Serviceleistungen:
- Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
- Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
- Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
- Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
- Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
- sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
- Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2891111
Fax: 0331 2893814
Internet
Formulare
Einwilligungserklärung für Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels
Anmeldung zur Mehrfachauskunft für juristische Personen
Melderegisterauskunft - Formular
erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
Grundsätzlich ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Auch die Beantragung über das bereitgestellte Online-Formular ist möglich.
Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:
- ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
- ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.
Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.
Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
Eine Melderegisterauskunft können Sie über das Online-Formular beantragen.
Besondere Voraussetzungen:
- Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
- Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010 (GVBI. II, Nr. 46 vom 26. Juli 2010)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
Möglichkeiten der Antragstellung:
per Fax:
An angegebene Fax-Nr.
per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.
per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam
Per Online-Formular (siehe oben)
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
- ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Potsdam: Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- die Angabe verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.09.2021
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht