Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Auskunfts- und Übermittlungssperre

    Auskunfts- und Übermittlungssperren beziehen sich auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG). Es unterscheidet Auskunfts- und Übermittlungssperren wie folgt:

    Auskunftssperre
    Diese kann beantragt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. (nach § 51 Abs. 1 BMG). Für die Auskunftssperre ist eine Begründung erforderlich.

    Übermittlungssperre
    Diese bezieht sich auf die Weitergabe von Daten an Dritte, wie etwa Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG), Parteien (§ 50 Abs. 1 u. 5 BMG), bei Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 u. 5 BMG), Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 u. 5 BMG) und das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG sowie § 58c Soldatengesetz). Für die Übermittlungssperre ist keine Begründung erforderlich.

    Die Übermittlungssperre kann online beantragt werden (siehe oben).

    Online-Dienste

    Auskunftssperre beantragen

    ID: L100041_110644227

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Übermittlungssperre beantragen

    ID: L100041_110644229

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Kontakt

    Fax: 03338 365105

    Telefon Festnetz: 03338 365258

    E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Auskunfts- und Übermittlungssperre

    Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG).

    Verfahrensablauf

    Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

    Kosten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de