Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien oder Adressbuchverlage oder Ihr Alters- oder Ehejubiläum übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.

    Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.

    Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.

    Online-Dienst

    Übermittlungssperre

    ID: L100041_115737325

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 10-12

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Lindenplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Lindenplatz
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag * 09:00 - 13:00 Uhr Dienstag * 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag * 09:00 - 16:00 Uhr Freitag * 09:00 - 13:00 Uhr Samstag * 09:00 - 12:00 Uhr geschlossen Bitte Beachten Sie: Samstags ist das Bürgeramt 14-tägig immer in den geraden Wochen geöffnet!

    Kontakt

    Fax: 03562 7460

    Telefon Festnetz: 03562 989-530

    E-Mail: buergeramt@forst-lausitz.de

    Kontaktperson

    • Frau Annett Luser (Fachbereichsleiterin)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-535

      Telefon Festnetz: 535

      E-Mail: a.luser@forst-lausitz.de

    • Frau Sophie König (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-532

      Telefon Festnetz: 532

      E-Mail: s.koenig@forst-lausitz.de

    • Frau Manuela Waldhelm (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-533

      Telefon Festnetz: 533

      E-Mail: m.waldhelm@forst-lausitz.de

    • Frau Grit Müller (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-534

      Telefon Festnetz: 534

      E-Mail: g.mueller@forst-lausitz.de

    • Frau Carolin Pottag (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-531

      Telefon Festnetz: 531

      E-Mail: c.pottag@forst-lausitz.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
    • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.

    Voraussetzungen

    Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen können ohne Voraussetzungen eingetragen werden.

    Für eine Auskunftssperre müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

    Für die Beantragung einer Auskunftssperre müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhält die antragstellende Person einen Bescheid darüber, ob eine Auskunftssperre eingetragen oder der Antrag abgelehnt worden ist. Auskunftssperren werden für max. 2 Jahre eingetragen und müssen, soweit die Voraussetzungen weiter bestehen, erneut beantragt werden.

    Fristen

    Keine für Übermittlungssperren.

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Für Übermittlungssperren sofort. Für Auskunftssperren 1 bis 3 Wochen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23 am 10.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English