Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien oder Adressbuchverlage oder Ihr Alters- oder Ehejubiläum übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.
Beschreibung
Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Hinweise für Schwielowsee: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten kann für folgende Bereiche beantragt werden:
- für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
Online-Dienst
Onlineformular zum Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Ansprechpartner
Gemeinde Schwielowsee - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linie:- Bus: 607
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Ferch Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung Bürgerbüro Caputh Straße der Einheit 3 Montag 13:00-18:00 Uhr Telefon 033209 21455 Bürgerbüro Geltow Caputher Chaussee 3 Donnerstag 13:00-18:00 Uhr Telefon 03327 567623
Kontaktperson
Frau Roth (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-738
Frau Schünemann (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-722
Frau Klabuhn (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-736
Stichwörter
Meldewesen
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Hinweise für Schwielowsee: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen können ohne Voraussetzungen eingetragen werden.
Für eine Auskunftssperre müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Hinweise für Schwielowsee: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Sie müssen mit Hauptwohnung in der Gemeinde Schwielowsee gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwielowsee: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
§ 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Für die Beantragung einer Auskunftssperre müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhält die antragstellende Person einen Bescheid darüber, ob eine Auskunftssperre eingetragen oder der Antrag abgelehnt worden ist. Auskunftssperren werden für max. 2 Jahre eingetragen und müssen, soweit die Voraussetzungen weiter bestehen, erneut beantragt werden.
Fristen
Keine für Übermittlungssperren.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Für Übermittlungssperren sofort. Für Auskunftssperren 1 bis 3 Wochen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwielowsee: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an die Gemeinde gesandt werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23 am 10.09.2019