• Vogelsang (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

Beschreibung

Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

  • natürlichen und 
  • juristischen Personen sowie
  • rechtsfähigen Personengesellschaften

eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

Hierzu gehören unter anderem: 

  • Uhrmacher,
  • Gold- und Silberschmiede,
  • Holzbildhauer, 
  • Segelmacher,
  • Schumacher, 
  • Müller, 
  • Brauer und Mälzer,
  • Textilreiniger, 
  • Gebäudereiniger,
  • Fotografen,
  • Buchbinder und
  • Geigenbauer.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eisenflechter, 
  • Bodenleger, 
  • Metallschleifer und Metallpolierer,
  • Fahrzeugverwerter, 
  • Rohr- und Kanalreiniger,
  • Speiseeishersteller,
  • Kosmetiker und
  • Klavierstimmer.

Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

Online-Dienst

handwerk:digital

ID: L100041_121904718

Beschreibung

handwerk:digital ist ein Online-Portal der Handwerkskammern, das es ermöglicht, verschiedene Formalitäten zur Gründung, Änderung oder Löschung eines Handwerksbetriebs online zu erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Version

Technisch erstellt am 14.04.2025

Technisch geändert am 14.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Hinweise für Brandenburg: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofsstraße 12

15230 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 3703-0

Fax: 0331 5350-11

E-Mail: info@hwk-ff.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Die eigentliche Anzeige des Betriebsbeginns eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann formlos erfolgen. Für das danach durchzuführende Eintragungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

Einzelunternehmen: 

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden) 

Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen:

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der Gesellschafter und Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
      • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • bei ausländischen Rechtsformen:  
      • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten- Kopie des Gesellschaftsvertrages 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

Juristische Personen – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): 

  • Kopien der Personalausweise oder vergleichbarer Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
    • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 

Formulare

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
  • Laden Sie die Antragsformulare zur Eintragung in die Handwerksrolle herunter.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Kenntnisse an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Handwerkskarte sowie einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

Hinweise für Brandenburg: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
  • Laden Sie die Antragsformulare zur Eintragung in die Handwerksrolle herunter.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Kenntnisse an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Handwerkskarte sowie einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

Voraussetzungen

  • Sie führen ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerkähnliches Gewerbe selbständig aus.
  • Im Rahmen der Eintragung wird erfasst, wer die unternehmerische Betätigung im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ausübt. Die Anzeige- und Eintragungspflicht trifft die Inhaber oder Inhaberinnen, bei Personengesellschaften die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder -Geschäftsführerin) des jeweiligen Unternehmens.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.

Fristen

Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Hinweise für Brandenburg: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Weitere Informationen

Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern 

https://www.handwerkskammer.de

Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

Hinweise für Brandenburg: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg 26.05.2023 am 08.09.2022

Hinweise für Brandenburg: Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg ; 26.05.2023 am 26.05.2023

Version

Technisch erstellt am 30.09.2019

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

Bürstenmacher, Schneidwerkzeugmechaniker, Hochbau, Daubenhauer, Klöppler, Textilgestalter, Gebäudereiniger, Schuhmacher, Innerei, Fleischer, Bogenmacher, Gewerbe, Feintäschner, Edelsteingraveure, Kosmetiker, Pinselmacher, Kunststopfer, Feinoptiker, Klavierstimmer, Goldschmiede Silberschmiede, Modellbauer, Dekateure, Textilreiniger, Plisseebrenner, Stricker, Theaterkostümnäher, Bautentrocknungsgewerbe, Requisiteure, Handwerk, Sattler, Getränkeleitungsreiniger, Ausbeiner, Metallgießer, Keramiker, Holzreifenmacher, Dekorationsnäher, Flexografen, Metallsägen, Glasmaler Porzellanmaler, zulassungsfreie, Geigenbauer, Schirmmacher, Handzuginstrumentenmacher, Fleischzerleger, Metallschleifer, Lampenschirmhersteller, Handdrucker, Holz-Leitermacher, Sticker, Posamentierer, Klavierbauer, Fahrzeugverwerter, Bodenleger, Gerber, Sonderanfertigung, Betonschneider, Bügelanstalten, Schuhreparaturen, Anschlussarbeiten, Bestatter, Kabelverleger, Kuttler, Uhrmacher, handwerksähnlich, Brauer, Metallpolierer, Metallbildner, Speiseeishersteller, Einbau, Maßschneider, Appreteure, Wachszieher, Drucker, Holzblockmacher, Edelsteinschleifer, Mälzer, Holzschuhmacher, Fuger, Rammgewerbe, Metallblasinstrumentenmacher, Flechtwerkgestalter, Baufertigteilen, Galvaniseure, Segelmacher, Holz- und Bautenschützer, Änderungsschneider, Teppichreiniger, Theaterplastiker, Textil, Herstellung, Cembalobauer, Graveure, Siebdrucker, Fotografen, Buchbinder, Asphaltierer, Betonbohrer, Handschuhmacher, Ausstattungsmaler, Maskenbildner, Drahtgestellen, Tankschutzbetriebe, Eisenflechter, Holzschindelmacher, Müller, Kürschner, Fleckteppichhersteller, Rohrreiniger, Steindrucker, Schlagzeugmacher, Vergolder, Schnellreiniger, Kanalreiniger, Korbgestalter, Betrieb, Modisten, Muldenhauer, Weinküfer, Zupfinstrumentenmacher, Holzblasinstrumentenmacher, Dekorationszwecke, Theatermaler, Weber, Schärfer, Holzbildhauer, Stoffmaler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

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Sprache: en

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Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020