Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Hausnummern dienen neben dem Privat- und Wirtschaftsverkehr der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie der Kennzeichnung von Gebäuden. Insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar.
Sie werden vom Stadtplanungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.
Hausnummern dienen neben dem Privat- und Wirtschaftsverkehr der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie der Kennzeichnung von Gebäuden. Insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar.
Sie werden vom Stadtplanungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.
Online-Dienst
Hausnummer Festsetzung
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Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter*in
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
- Grundstückseigentümernachweis oder Bevollmächtigung
- Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplan darzustellen.
- Grundstückseigentümernachweis oder Bevollmächtigung
- Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplan darzustellen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Kosten
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück
Metainformation
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- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kolzenburg
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