Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Hinweise für Spremberg/Grodk: Hausnummernvergabe
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Spremberg/Grodk: Hausnummernvergabe
Straßennamen und Hausnummern sichern das Auffinden des gewünschten Zielortes u.a. für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung und dienen der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Die Antragsteller tragen die Kosten für die Hausnummerierung laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.
Straßennamen und Hausnummern sichern das Auffinden des gewünschten Zielortes u.a. für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung und dienen der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Die Antragsteller tragen die Kosten für die Hausnummerierung laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.
Online-Dienst
Hausnummernvergabe
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Ansprechpartner
SG Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spremberg/Grodk: Hausnummernvergabe
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern