Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von der Kommune vergeben.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Hausnummernvergabe

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Hausnummernvergabe

    Straßennamen und Hausnummern sichern das Auffinden des gewünschten Zielortes u.a. für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung und dienen der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Die Antragsteller tragen die Kosten für die Hausnummerierung laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Vergabe/Änderung einer Hausnummer

    ID: L100041_111231452

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Hausnummernvergabe

    § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Stichwörter

    Grundstück, Vergabe von Hausnummern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de