Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Zeuthen: Hausnummernvergabe
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltugn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Gründstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Zeuthen zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltugn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Gründstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Zeuthen zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
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Hausnummernvergabe
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Ansprechpartner
Liegenschaften
Aktuelles
Der Erwerb und Verkauf von Grundstücken in Zeuthen wird vom Sachbereich „Liegenschaften“ koordiniert. Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf Straßenanliegerbescheinigungen Straßenbau- und Erschließungsbeiträge Benennung von Straßen und Plätzen Grundstücksnummerierung Erteilung von Löschungsbewilligungen und Negativattesten Verpachtung, Pachtgrundstücke, Grundstücke Zeuthener Vereine
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33762 753566
E-Mail: liegenschaften@zeuthen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Hausnummern Vergabe
Kosten
Hinweise für Zeuthen: Hausnummernvergabe
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern