Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag  09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Biesenthal-Barnim: Hausnummer beantragen
Alle im Zusammenhang mit der Vergabe / der Änderung / der Überprüfung einer Hausnummer entstehende Kosten sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Alle im Zusammenhang mit der Vergabe / der Änderung / der Überprüfung einer Hausnummer entstehende Kosten sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern