Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Bernau bei Berlin: Hausnummernvergabe
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung – OVHnr).
Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bereits festgelegte Hausnummern sind im Geoportal einsehbar.
Hausnummern tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet bei. Sie dienen der Auffindbarkeit für Besucher*innen, Kunden*innen, Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr, Post, Lieferservice etc. Daher ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit einer Hausnummer zu versehen. Als rechtliche Grundlage der einheitlichen Vergabe von Hausnummern dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung - OVHnr).
Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist zuständig für die Beschaffung, Anbringung, Instandhaltung und Erneuerung der Hausnummer. Hausnummern werden vom Stadtplanungsamt der Stadt Bernau, hier von der Hausnummernvergabestelle, auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt bzw. kann auf Antrag eine Umnummerierung erfolgen. Er/ Sie hat sein/ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Der/ Die Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, die in der Hausnummern-Verordnung geregelten Anforderungen an die Gestaltung und die Art und Weise der Anbringung eines Hausnummernschildes einzuhalten. Anderenfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bereits festgelegte Hausnummern sind im Geoportal einsehbar.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Team Hausnummern
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365197
E-Mail: hausnummern@bernau-bei-berlin.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bernau bei Berlin: Hausnummernvergabe
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung - OVHnr)
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bernau bei Berlin über die Festsetzung, die Gestaltung, das Anbringen und die Instandhaltung von Hausnummern (Hausnummern-Verordnung - OVHnr)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern