Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von der Kommune vergeben.

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Online-Dienst

    Onlineformular zum Antrag auf Hausnummernvergabe

    ID: L100041_115517411

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 67

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)

    E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Formulare

    Antrag auf Hausnummernvergabe

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausnummernvergabe

    • Kopie vom Lageplan mit Projekteintrag und aktuellem Flurkartenauszug sind erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausnummernvergabe

    • Beantragung einer Hausnummer für ein bestehendes, zu errichtendes bzw. neu errichtetes Wohnhaus bzw. Gewerbe durch den Eigentümer (Baugenehmigung bzw. Bauanzeige muss beantragt sein)
    • Hausnummeränderung auf Grund von Straßenumbenennungen und zwingender Erfordernis von Neunummerierung
    • Hausnummeränderung zur Beseitigung unklarer Nummerierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausnummernvergabe

    • Gebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausnummernvergabe

    Die Vergabe von Hausnummern ist ein Verwaltungsakt .
    Der Hauseigentümer kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Stichwörter

    Vergabe von Hausnummern, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English