Bauvorhaben Vorankündigung

    Der Baubeginn eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde 1 Woche vorher anzuzeigen.

    Beschreibung

    Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Bauvorhabensankündigung

    ID: L100041_109207139

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Henning-von-Tresckow Str. 2-8

    14467 Potsdam

    oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt

    Hausanschrift

    Eisenbahnstraße 37

    16225 Eberswalde

    Besucheradresse vom Bauordnungs- und Planungsamt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze vorhanden
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
      • Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142360

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141360

    E-Mail: bauordnungsamt@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

    Am Ende des assistenten-gestützten Formulars erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
    • erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen

    Voraussetzungen

    Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn

    1. eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
    2. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
    3. die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.

    Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Fristen

    Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    SiGeKo, SiGePlan, Baustelle, Bauvorhabensanzeige, Bauanzeige, Vorankündigung, Baustellenvorankündigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de