Bauvorhaben Vorankündigung
Der Baubeginn eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde 1 Woche vorher anzuzeigen.
Beschreibung
Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Online-Dienst
Bauvorhabensankündigung
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zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Bauordnungs- und Planungsamt
Hausanschrift
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Besucheradresse vom Bauordnungs- und Planungsamt
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze vorhanden
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: BUS Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Linien:- Bus: Linie 862 - Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
- Bus: Linie 861 Haltestelle: Eberswalde, Grabowstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Am Ende des assistenten-gestützten Formulars erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung
erforderliche Unterlagen
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
- erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen
Voraussetzungen
Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn
- eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
- nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
- die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Fristen
Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
SiGeKo, SiGePlan, Baustelle, Bauvorhabensanzeige, Bauanzeige, Vorankündigung, Baustellenvorankündigung