Bauvorhaben Vorankündigung
Der Baubeginn eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde 1 Woche vorher anzuzeigen.
Beschreibung
Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
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Bauvorhabensankündigung
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zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)
Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)
Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)
E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de
E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Stahl (Fachbereichsleiterin)
Frau Victoria Kaubisch
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumschutz, Fördermittel, Gebäudemanagement, Hochbau, Liegenschaften, Stadtwald, Tiefbau
erforderliche Unterlagen
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
- erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen
Voraussetzungen
Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn
- eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
- nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
- die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Fristen
Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
SiGeKo, Bauvorhabensanzeige, SiGePlan, Bauanzeige, Baustellenvorankündigung, Vorankündigung, Baustelle