Baulastenverzeichnis
Dokumentierung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf Grundstücken eingetragen sind.
Beschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht. Typische Baulasten sind die Wegebaulast, die Abstandsflächenbaulast sowie die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengeschlossen werden.
Die Baulasterklärung belastet also in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.
Im Baulastenverzeichnis ist ersichtlich, für welche Grundstücke öffentlich-rechtliche Beschränkungen in der Grundstücksnutzung bestehen.
Online-Dienst
Antrag auf Eintragung einer Baulast
Beschreibung
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zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Sadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Rechtliche Aufsicht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2668
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2521
Fax: +49 3535 46-2657
E-Mail: auskunft_baulasten@lkee.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.
Formulare
Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Zustimmung aller Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen durch persönliche Unterschrift.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Unterschrift unter einer Baulasterklärung muss persönlich bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder öffentlich beglaubigt sein.
Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und kann nur dann wieder gelöscht werden, wenn der Grund für die Eintragung nicht mehr besteht (z. B. das Gebäude, für das eine Abstandsbaulast eingetragen wurde, abgerissen wurde).
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Schwierigkeitsgrad der Dokumentation der Baulast und dem Zeitfenster der Beteiligten ab.
Kosten
Eintragung einer Baulast 200-2000€
Löschung einer Baulast 100-500€
Hinweise (Besonderheiten)
Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Weitere Informationen
Baulasten können den Wert eines Grundstückes beeinflussen, weil sie regelmäßig Auswirkungen auf seine bauliche Ausnutzbarkeit haben. Bei berechtigtem Interesse kann ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.07.2019
Stichwörter
Wegerecht, Bauordnungsrecht, Zufahrtsflächenbaulast, Baugenehmigungsbehörde, Nachbarerklärung, Wegerechtsicherung, Stellplatzsicherung, Einsicht Baulastenverzeichnis, Stellplatzpflicht, Nachbareinverständnis, Eigentümererklärung, Verzeichnis der Baulasten, Abstandfläche, Baulastauskunft, Abstandsflächenbaulast, Bauantrag, Bauaufsichtsbehörde