Ausdruck aus dem Geburtenregister
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Beschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sofern die Geburt im elektronischen Personenstandsregister eines Standesamtes in Brandenburg erfasst ist, ist es auch möglich, einen Registerausdruck bei jedem anderen brandenburgischen Standesamt zu erhalten.
Online-Dienst
Ausdruck aus dem Geburtenregister
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zuständige Stelle
Standesamt
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Abschrift aus dem Geburtenregister
Telefon: 0355 612 3370 oder
0355 612 3365
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
Land Brandenburg:
Der Antrag auf Ausstellung eines Ausdrucks aus dem Geburtenregister ist formlos möglich.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Abschrift aus dem Geburtenregister
Die Abholung der Urkunden kann durch Persönliche Vorsprache erfolgen. Dazu ist die Vorlage eines Personaldokuments erforderlich.
Urkunden und Abschriften können Sie auch per Brief, per Fax oder per E-Mail beantragen. Hierbei ist eine Kopie des Personaldokuments beizufügen. Nutzer von online-Diensten müssen diese Kopie ebenfalls zusätzlich übersenden. Hierzu werden Sie von uns per Email nach der Bestellung aufgefordert. Sie können die Unterlagen aber auch zeitgleich mit Ihrer Bestellung per Brief, FAX 0355612 13 3370 oder per Email an Standesamt@cottbus.de übersenden.
OHNE VORLAGE bzw. Kopie des Personaldokuments erfolgt hier KEINE BEARBEITUNG! Bei der Nutzung fremder online-Dienste entstehen höhere Kosten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Der Registerausdruck ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.
Kosten
Land Brandenburg:
Es werden Kosten erhoben nach der Tarifstelle 12.4.1 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Abschrift aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde: 15,00 €
- für jede weitere Ausfertigung dieser Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 7,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Abschrift aus dem Geburtenregister
Personen, die nicht in Cottbus geboren wurden, erfahren hier die Anschriften anderer Standesämter. Wir helfen auch bei Urkundenanforderungen aus den ehemaligen Ostgebieten (jetziges Polen etc.)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) am 28.10.2022
Stichwörter
Mutter, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsregisterauszug, Vater, Geburt, Standesamt, Geburtsregister, Sohn, Geburtstag, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheit, Kind, Geburtsbeurkundung, Urkunde, Tochter