Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Wurde ihr Kind auf einer Seereise auf einem Schiff mit deutscher Flagge geboren, sind sie zur Anzeige gegenüber dem Schiffsführer verpflichtet. Die Beurkundung der Geburt erfolgt durch das Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffsführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen. Der Schiffsführer fertigt eine Niederschrift über diese Anzeiger, die die später zu beurkundenden Daten zu dem Neugeborenen enthalten muss. Die Anzeige ist von dem Anzeigenden und dem Schiffführer zu unterzeichnen. Der Schiffsführer übersendet die Niederschrift dem nächsten Seemannsamt, das die Anzeige an das Standesamt I in Berlin zur Beurkundung weiterleitet.

    Führt das Seeschiff keine Bundesflagge, handelt es sich um eine Auslandsgeburt, die unter den Voraussetzungen des § 36 PStG nur auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt beurkundet wird.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Amt Gemeinde Verwaltung, Beurkundung, Bürger, Eheregister, Geburtenregister

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt.

    Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

    Formulare

    Geburtsurkunden können bevorzugt über das Webformular, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.

    Voraussetzungen

    Geburt auf einem Seeschiff, dass die deutsche Flagge führt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen.

    Kosten

    Die Beurkundung ist kostenfrei.

    Für die Ausstellung von Urkunden werden folgende Gebühren fällig.

    10,00 Euro: Geburtsurkunde
    5,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

    Weitere Informationen

    Hinweise für die Beurkundung der Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, sind auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin nachzulesen:

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23 am 03.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Marine, Bundeswehr, Registrierung, Erstregistrierung, Seeschiff, Berlin, Ausland, See, Bundesflagge, Geburtsurkunde, Standesamt I, Nachbeurkundung, Deutsch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)