Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Online-Dienst

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100041_118040404

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2024

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    zuständige Stelle

    Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Aktuelles

    Bei uns können Sie heiraten oder Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, die Geburt Ihres Kindes anzeigen, den Tod eines Menschen beurkunden lassen, Namensänderungen beantragen oder Urkunden ausstellen lassen. Das Standesamt verwaltet sämtliche Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

    Beschreibung

    Stahnsdorf liegt südlich von Berlin. Man findet hier viel Grün und ländliche Idylle. Zugleich befinden sich aber Berlin und Potsdam nur wenige Kilometer entfernt und sind schnell zu erreichen.

    Der Standesamtsbezirk Stahnsdorf besteht aus Stahnsdorf-Ort und den drei Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf. Sitz der Gemeinde ist das Gemeindezentrum in der Annastraße 3. Hier befinden sich in der ersten Etage das Standesamt und das Trauzimmer, in dem etwa 30 Personen Platz finden. Das Gebäude ist behindertengerecht ausgebaut und kostenfreie Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Annastraße 3

    14532 Stahnsdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03329 646-110

    E-Mail: standesamt@stahnsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
    • Schriftform erforderlich:
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Land Brandenburg:

    Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK

    Hinweise für Brandenburg: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Land Brandenburg:

    Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Hinweise für Brandenburg: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Land Brandenburg:

    Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

    Für die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde werden Kosten erhoben. Diese richten nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Hinweise für Brandenburg: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Für die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde werden Kosten erhoben. Diese richten nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Nachweis, International, Geburt, Geburtsurkunde, CIEC, Übereinkommen, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020