Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
      
    Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren :

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.

    Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.

    Hinweise für Potsdam: Bildung und Teilhabe (IES:Potsdam)

    Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen die eine Kindertageseinrichtung, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten sie bessere Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gefördert werden verschiedene Kita-, Schul- und Freizeitangebote. Die BuT-Leistungen können Sie direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam beantragen. 

    Welche Angebote werden unterstützt?

    Mit den BuT-Leistungen können folgende Angebote in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie aus dem Bereich Freizeit und Sport in Anspruch genommen werden:

    Leistungen für Bildung und Teilhabe

    • eintägige Ausflüge und mehrtätige Kita- bzw. Klassenfahrten
      Zur Durchführung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Kita- bzw. Klassenfahrten - im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen - werden die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen (ausgenommen Taschengeld).
    • persönlicher Schulbedarf*
      Im Kalenderjahr 2023 beträgt die Förderung 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
    • Schülerbeförderung
      Die Fahrtkosten zur nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs werden übernommen, wenn diese Aufwendungen nicht bereits durch Dritte abgedeckt werden. Auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs genutzt wird.
    • Lernförderung (Nachhilfe)
      Für Schülerinnen und Schüler, die nach den schulrechtlichen Bestimmungen die festgelegten Lernziele nicht erreichen, kann diese Leistung beantragt werden, wenn eine Verbesserung kurzfristig und nur mit einer außerschulischen Lernförderung erzielt wird.  Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
    • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
      Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern wird das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen, im Hort und in der Kindertagespflege gefördert.
    • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
      (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
      Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel Vereinssport oder Musikunterricht, ist eine Förderung von pauschal 15 Euro monatlich möglich.

      *  Diese Leistung betrifft nur Leistungsempfänger nach WoGG und BKGG (KiZ). 

      Leistungsbezieher nach dem SGB II erhalten den persönlichen Schulbedarf über das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam. Leistungsbezieher nach dem SGB XII und AsylbLG erhalten diese Leistung über die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Onlineantrag Bildung & Teilhabe

    ID: L100041_114590425

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter

    Hinweise für Potsdam: Bildung und Teilhabe (IES:Potsdam)

    Landeshauptstadt Potsdam

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3834 Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen, BAföG und AFBG (A - J)

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen, BAföG und AFBG der Landeshauptstadt Potsdam gewährt existenzsichernde Leistungen für folgende Leistungsarten:

    Weitere Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen! 

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstr. 3a (M/N)

    14467 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    - Aufzug ist vorhanden - Hilfestellung durch Empfangstresen möglich

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3835 Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen, BAföG und AFBG (K - Z)

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen, BAföG und AFBG der Landeshauptstadt Potsdam gewährt existenzsichernde Leistungen für folgende Leistungsarten:

    Weitere Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen! 

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstr. 3a (M/N)

    14467 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    - Aufzug ist vorhanden - Hilfestellung durch Empfangstresen möglich

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Hinweise für Potsdam: Bildung und Teilhabe (IES:Potsdam)

    Bildung und Teilhabe-Antrag für Empfänger*innen von Kinderzuschlag (BKGG), Wohngeld (WoGG), Asylbewerberleistungen(AsylbLG) und Sozialhilfe nach SGB XII

    ODER

    Bildung und Teilhabe-Formular zur Konkretisierung der BuT-Leistungen für Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II)

    ODER

    Online-Antrag (siehe oben)
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    Zusätzlich Nachweise der Sozialhilfeleistungen durch Vorlage des Bescheides über

    • Bürgergeld
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld

    sowie ggf. ausgefüllte Anlagen zum Antrag/Formular, Rechnungen und Quittungen.

    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir informieren Sie gern über weitere erforderliche Unterlagen, die abhängig von den beantragten Leistungen sind.

    Hinweis: Den Antrag, das Formular sowie Vorlagen für verschiedene Bescheinigungen finden Sie unter Downloads.

    Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag, das Formular und die Bescheinigungen direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam ein.

    Per E-Mail an:

    BuT@Rathaus.Potsdam.de

    Per Post an:

    Landeshauptstadt Potsdam

    Fachbereich Soziales und Inklusion

    Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam
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    Gern können Sie auch unser bereitgestelltes Online-Formular für die Beantragung nutzen (siehe oben).
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    Unsere Mitarbeitenden stehen telefonisch unter der Servicehotline 115 mit Rat und Tat zur Seite. Hier kann auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
    • Sie haben entweder Anspruch auf
      • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Sozialhilfe oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    oder

    • Ihre Familie bezieht   
      • Kinderzuschlag oder
      • Wohngeld

    Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.

    Hinweise für Potsdam: Bildung und Teilhabe (IES:Potsdam)

    Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus Familien, die folgende soziale Leistungen beziehen: 

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus). 
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Hinweise für Potsdam: Bildung und Teilhabe (IES:Potsdam)

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird. 

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Konkretisierung auf dem Formular BuT (Bürgergeld) möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2023

    Stichwörter

    Schulausflug, hartz 4, Wohngeld, Teilhabe, Sozialhilfe, Schulausstattung, Fahrtkosten, Lernförderung, Mahlzeit, Familienkasse, Vereinsbeitrag, Musikschule, Musikunterricht, Arbeitslosengeld, Mittagessen, Klassenfahrt, Bildungsförderung, Teilhabepaket, Sportverein, Fahrkosten, Bildung, Kinderzuschlag, Wohngeldempfänger, Schülermonatskarte, ALG II, Bildungspaket, Nachhilfe, Bildungsleistung, ALG 2, Hartz IV, Schulbedarf, arbeitslos, Hort, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, Ausflüge, Kindergeld, Mittagsverpflegung, Sozialgeld

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de