Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Hinweise für Hohen Neuendorf: Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)
Grabstein, Grabmal
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Online-Dienst
Onlineantrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)
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zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
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Stadservice der Stadt Hohen Neuendorf
Ansprechpartner
Stadtservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: E-Auto Ladestation
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hohen Neuendorf, Waldschule
Linien:- Bus: 822
- Bus: 809
- Haltestelle: Hohen Neuendorf West
Linie:- Regionalbahn: RB20
- Haltestelle: Hohen Neuendorf S- Bahnhof
Linien:- Bus: 822
- S-Bahn: S8
- S-Bahn: S1
- Bus: 809
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3303 528-0
Fax: 03303 528-4100
Internet
Formulare
Antrag Grabmal
erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
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Skizze der Grabstätte mit Grabmal/stein.
Formulare
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
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Rechtsgrundlage sind die jeweils geltende Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnung.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Kosten
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
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Auszug der Gebühren aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hohen Neunedorf.
Genehmigung Aufstellung Grabmal 50,00 EUR
Genehmigung Aufstellung Einfassung 12,50 EUR
Genehmigung Aufstellung Grabplatte 12,50 EUR
Benutzung der Friedhofskapelle 200,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Metainformation
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