Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Hinweise für Hohen Neuendorf: Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)

    Grabstein, Grabmal

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

    Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

    Online-Dienst

    Onlineantrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)

    ID: L100041_113485483

    Beschreibung

    Hinweise: Die Errichtung von Grabmalen sowie Einfassungen und deren Veränderungen bedarf stets der vorherigen Zustimmung der zuständigen Friedhofsverwaltung. Rechtsgrundlage sind die jeweils geltende Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnung. Das Grabmal, die Einfassung ist Eigentum der/des Nutzungsberechtigten. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Gewährleistung der Standsicherheit während der Zeitdauer des Nutzungsrechts. Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes ist die/der Nutzungsberechtigte verpflichtet, das Grabmal bzw. die Einfassung der Grabstätte zu beräumen. Geschieht dies nicht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt auf Kosten der/des Nutzungsberechtigten das Grabmal entfernen zu lassen. Danach geht es entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    kommunale Friedhofsverwaltung

    Hinweise für Hohen Neuendorf: Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)

    Stadservice der Stadt Hohen Neuendorf

    Ansprechpartner

    Stadtservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Oranienburger Straße 2

    16540 Hohen Neuendorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hohen Neuendorf, Waldschule
      Linien:
      • Bus: 822
      • Bus: 809
    • Haltestelle: Hohen Neuendorf West
      Linie:
      • Regionalbahn: RB20
    • Haltestelle: Hohen Neuendorf S- Bahnhof
      Linien:
      • Bus: 822
      • S-Bahn: S8
      • S-Bahn: S1
      • Bus: 809

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3303 528-0

    Fax: 03303 528-4100

    Internet

    Formulare

    Antrag Grabmal

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

    schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

    Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hohen Neuendorf: Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)

    Skizze der Grabstätte mit Grabmal/stein.

    Formulare

    schriftlicher Antrag

    Voraussetzungen

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde

    Hinweise für Hohen Neuendorf: Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)

    Rechtsgrundlage sind die jeweils geltende Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnung.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

    Hinweise für Hohen Neuendorf: Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals/einer Grabeinfassung/einer Abschlusstafel/eines Holzkreuzes gem. Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)

    Auszug der Gebühren aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hohen Neunedorf. 

    Genehmigung Aufstellung Grabmal 50,00 EUR

    Genehmigung Aufstellung Einfassung 12,50 EUR

    Genehmigung Aufstellung Grabplatte 12,50 EUR

    Benutzung der Friedhofskapelle 200,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation