Hausmüll Entsorgung

    Hausmüll Entsorgung

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Online-Dienst

    Onlineformular zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern

    ID: L100041_116279703

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung

    Adresse

    Postanschrift

    Neumarkt 5

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Hausanschrift

    Berliner Straße 6

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2735(Heike Reinschke, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung)

    Fax: +49 355 612-132903

    E-Mail: abfallwirtschaftsamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausmüll Entsorgung

    Weitere Informationen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausmüll Entsorgung

    • Der Verkauf von zugelassenen Abfallsäcken findet in der Berliner Str. 6 (Zimmer 118) und auf den Wertstoffhöfen statt. Die Gebühr für den Abfallsack beträgt pro Stück 5,16€.
    • Telefonische Nachfragen: 0355 612-2753 oder 0355 612-2761

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Restmüllcontainer, Restmüll, Gewerbeabfall, schwarze Tonne, Restmülltonne, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Restabfall, Müllabfuhr, graue Tonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de