Hausmüll Entsorgung
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
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zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2735(Heike Reinschke, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung)
Fax: +49 355 612-132903
E-Mail: abfallwirtschaftsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausmüll Entsorgung
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausmüll Entsorgung
Weitere Informationen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hausmüll Entsorgung
- Der Verkauf von zugelassenen Abfallsäcken findet in der Berliner Str. 6 (Zimmer 118) und auf den Wertstoffhöfen statt. Die Gebühr für den Abfallsack beträgt pro Stück 5,16€.
- Telefonische Nachfragen: 0355 612-2753 oder 0355 612-2761
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Restmüllcontainer, Restmüll, Gewerbeabfall, schwarze Tonne, Restmülltonne, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Restabfall, Müllabfuhr, graue Tonne