Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Gewerbezentralregisterauszug Übermittlung

    Privatpersonen und Juristische Personen und Personenvereinigungen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.

    Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein gewerberechtliches Führungszeugnis. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es zum Beispiel von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird. Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

    Online-Dienst

    Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

    ID: L100041_110644263

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Gewerbezentralregister kann beim Bundesamt für Justiz oder bei den Ordnungsbehörden der Ämter, den amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städte beantragt werden

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Ordnungsamt (Gewerbe, Wohnen, Brandschutz)

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365267

    Fax: 03338 365105

    E-Mail: ordnungsamt@bernau-bei-berlin.de

    Internet

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Wohungswesen

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bernau bei Berlin - Gewerbeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365262

    E-Mail: gewerbeamt@bernau-bei-berlin.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe - Gewerbeanzeigeverordnung
    Gewerbe - Gesetzlicher Vertreter

    Stichwörter

    Gewerbeamt

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragstellung als natürliche Person:
    Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung

    Antragstellung als Juristische Person:
    Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
    Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht

    Zusätzlich bei schriftlicher Beantragung (Ausnahme):
    Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragsstellers
    Ggf. Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht

    Formulare

    Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen . Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss Betroffener sein. Dies ist nur derjenige, über den Eintragungen im Gewerbezentralregister vorhanden sein können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Als Privatperson oder Juristische Personen und Personenvereinigungen beantragen Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch formloses Schreiben bei der zuständigen Stelle.

    - Fügen Sie hierbei jeweils benötigten Unterlagen/Nachweise bei.

    - Die Auskunft wird grundsätzlich dem Antragsteller vom Bundesamt für Justiz (Bonn) per Post übermittelt.

    - Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für bestimmte Zwecke kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Dazu ist bei Antragstellung die Anschrift der Behörde anzugeben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2-4 Wochen

    Kosten

    13 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie bitte, dass bei der zuständigen Stelle nur der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gestellt wird. Diese schickt dann Ihren Antrag zum Bundesamt für Justiz nach Bonn, von wo Sie dann die offizielle Auskunft erhalten.

    Der Antrag ist persönlich, oder schriftlich (Ausnahme) mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift, zu stellen.
    Eine Vertretung des Antragstellers durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt, Ehegatten) ist nicht möglich. Ebenso ist eine direkte Antragstellung beim Gewerbezentralregister nicht möglich.
    Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person handelt, seine Vertretungsmacht mit einem Handelsregisterauszug nachzuweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 19.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2023

    Stichwörter

    Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbezentralregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English