Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?

    Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
      benötigt wird.
       

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

    Online-Dienst

    Führungszeugnis online

    ID: L100041_108459876

    Beschreibung

    Ihr Führungszeugnis bzw. erweitertes Führungszeugnis online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen / Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steintor 4

    17291 Prenzlau

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Seeweg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesterweggrundschule
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Seeweg
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:30 Uhr nur Empfang & Stadtkasse Do: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03984 75322

    Fax: 03984 75391

    Telefon Festnetz: 03984 75321

    Telefon Festnetz: 03984 75319

    Telefon Festnetz: 03984 75320

    E-Mail: buergerservice@prenzlau.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Prenzlau

    Empfänger: Stadt Prenzlau

    IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93

    BIC: WELADED1UMP

    Bankinstitut: Sparkasse Uckermark

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Kosten

    13,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de