Führungszeugnis Erteilung erweitert
Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?
Beschreibung
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses
- für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
- für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
benötigt wird.
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses.
Online-Dienst
Führungszeugnis online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
Gemeindeverwaltung Michendorf
Bürgerservice
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50
Zuständigkeit
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
Gemeindeverwaltung Michendorf
Bürgerservice
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 40
Telefon: 033205 598 41
Telefon: 033205 598 42
Telefax: 033205 598 50
Ansprechpartner
Bürgerservice / Meldewesen / Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Fax: 033205 598-50
Kontaktperson
Herrn Lorsch
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Fax: 033205 598-50
E-Mail: gewerbe@michendorf.de
Frau Nagler
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-42
E-Mail: v.nagler@michendorf.de
E-Mail: gewerbe@michendorf.de
Frau Keuchel
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-41
E-Mail: post@michendorf.de
Internet
Stichwörter
Abmelden, Anmelden, Auskunft, Auskunftssperre, Ausweis, Beglaubigung, Führerscheinanträge, Führerscheinumtausch, Führungszeugnis, Gaststättengewerbe, Gewerbe, Gewerbezentralregister, ID, Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass, Steuerindentifikationsnummer, Verlust, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung
erforderliche Unterlagen
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- die schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- formloser Antrag (bei Einreichung über den Postweg)
- Aufforderung vom Arbeitgeber/Behörde mitbringen
Formulare
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Voraussetzungen
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich im Bürgerservice gestellt werden.
- Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Michendorf meldebehördlich registriert sind.
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
- Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister.
- Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z.B. Bewerbung) benötigt wird.
- Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
- Aufforderung vom Arbeitgeber/Behörde mitbringen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
- persönlich im Büro des Bürgerservice der Gemeinde Michendorf (Poststraße 1).
- schriftlich über den Postweg (Gemeinde Michendorf, Bürgerservice). Bitte geben Sie im formlosen Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses Ihre Personaldaten an (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.
Kosten
13,00 Euro
Hinweise für Michendorf: Führungszeugnis Erteilung erweitert
13,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg