Führungszeugnis Erteilung erweitert
Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?
Beschreibung
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses
- für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
- für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
benötigt wird.
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
Online-Dienst
Führungszeugnis online
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Ansprechpartner
Stadt Schönewalde - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 035362 743322
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Bankverbindung
Stadt Schönewalde
Empfänger: Stadt Schönewalde
IBAN: DE38 1805 1000 3350 1000 81
BIC: WELADED1EES
Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster
erforderliche Unterlagen
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
Formulare
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.
Kosten
13,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg