Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?

    Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
      benötigt wird.
       

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

    Online-Dienst

    Führungszeugnis online

    ID: L100041_108459876

    Beschreibung

    Ihr Führungszeugnis bzw. erweitertes Führungszeugnis online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2020

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schönefeld - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Grade-Allee 11

    12529 Schönefeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie wollen sich an- oder ummelden oder benötigen einen neuen Personalausweis oder Reisepass, dann nutzen Sie bitte unser Buchungssystem und vereinbaren online einen Termin. Die Termine sind jeweils drei Wochen im Voraus buchbar. Die Freischaltung erfolgt jeweils zum Wochenbeginn. Die Abholung von Dokumenten ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der folgenden Sprechzeiten möglich. Montag, 13.00 bis 14.30 Uhr Dienstag, 9.00 bis 11.30 Uhr sowie 13.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag, 13.00 bis 14.30 Uhr Freitag, 9.00 bis 11.30 Uhr Am Terminal im Wartebereich ziehen Sie bitte ein Ticket (Wartenummer) und nehmen Platz. Sie werden, sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin frei ist und keine Terminkunden zu bedienen hat, aufgerufen. Planen Sie etwas Zeit ein. Sollte eine Abholung zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Online- Termin. Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit, Anträge direkt online zu stellen. Anträge online stellen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 536720-105

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00

    BIC: DEUTDEBB160

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Kosten

    13,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2019

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020