Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?

    Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
      benötigt wird.
       

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

    Online-Dienst

    Führungszeugnis online

    ID: L100041_108459876

    Beschreibung

    Ihr Führungszeugnis bzw. erweitertes Führungszeugnis online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 01.09.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

    Ansprechpartner

    Stadtbüro

    Beschreibung

    Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
    Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
    0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Hinweis: Möglichkeiten zur Terminvereinbarung im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro" über unseren Telefonservice 0355 6123333 per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)

    E-Mail: stadtbuero@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • ggf. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde

    Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde

    • Vollendung des 14. Lebensjahres und
    • Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
    • bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
    • in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich
    • Vorlage schriftlicher Antrag vom Verein/Arbeitgeber etc., dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
    • in der Regel werden erweiterte Führunszeugnisse für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt
    • Vollendung des 14. Lebensjahres und
    • Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
    • bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
    • in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich
    • Vorlage schriftlicher Antrag vom Verein/Arbeitgeber etc., dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
    • in der Regel werden erweiterte Führunszeugnisse für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde

    • Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt
    • Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt

    Kosten

    13,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde

    • Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundeszentralregister in Bonn.
    • Das erweiterte Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
    • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
      • Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
      • Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis (nur, wenn Eintragungen enthalten sind) ist beim Amtsgericht möglich.
    • Ein Formular zur "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz" ist unter "Weitere Informationen" abrufbar.
    • Die schriftliche Anforderung muss ausgefüllt mit den Daten der antragstellenden Person und der auffordernden Stelle vorgelegt werden.
    • Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundeszentralregister in Bonn.
    • Das erweiterte Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
    • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
      • Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
      • Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis (nur, wenn Eintragungen enthalten sind) ist beim Amtsgericht möglich.
    • Ein Formular zur "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz" ist unter "Weitere Informationen" abrufbar.
    • Die schriftliche Anforderung muss ausgefüllt mit den Daten der antragstellenden Person und der auffordernden Stelle vorgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)