Führungszeugnis Erteilung erweitert
Wozu dient ein erweitertes Führungszeugnis und wie beantrage ich es?
Beschreibung
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnisses
- für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
- für eineTätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
benötigt wird.
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
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Führungszeugnis online
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zuständige Stelle
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde
stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)
stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
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Ansprechpartner
Stadtbüro
Beschreibung
Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)
E-Mail: stadtbuero@cottbus.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde
- Personalausweis
- Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
- Personalausweis
- Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
Formulare
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Voraussetzungen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde
- Vollendung des 14. Lebensjahres und
- Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
- bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
- in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich
- Vorlage schriftlicher Antrag vom Verein/Arbeitgeber etc., dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
- in der Regel werden erweiterte Führunszeugnisse für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt
- Vollendung des 14. Lebensjahres und
- Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
- bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
- in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich
- Vorlage schriftlicher Antrag vom Verein/Arbeitgeber etc., dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
- in der Regel werden erweiterte Führunszeugnisse für die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger benötigt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde
- Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt
- Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt
Kosten
13,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - erweitertes FZ / zur Vorlage bei einer Behörde
- Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundeszentralregister in Bonn.
- Das erweiterte Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
- Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
- Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
- Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis (nur, wenn Eintragungen enthalten sind) ist beim Amtsgericht möglich.
- Ein Formular zur "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz" ist unter "Weitere Informationen" abrufbar.
- Die schriftliche Anforderung muss ausgefüllt mit den Daten der antragstellenden Person und der auffordernden Stelle vorgelegt werden.
- Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundeszentralregister in Bonn.
- Das erweiterte Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
- Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
- Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
- Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis (nur, wenn Eintragungen enthalten sind) ist beim Amtsgericht möglich.
- Ein Formular zur "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz" ist unter "Weitere Informationen" abrufbar.
- Die schriftliche Anforderung muss ausgefüllt mit den Daten der antragstellenden Person und der auffordernden Stelle vorgelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg