Führungszeugnis Erteilung einfach

    Führungszeugnis Erteilung einfach

    Wie beantrage ich ein einfaches Führungszeugnis?

    Beschreibung

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
    • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
      Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
      In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.
      Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.
      Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen.

    Online-Dienst

    Führungszeugnis online

    ID: L100041_108459876

    Beschreibung

    Ihr Führungszeugnis bzw. erweitertes Führungszeugnis online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 01.09.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Meldebehörde Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - privates FZ / FZ zur Vorlage bei einer Behörde

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

    stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
    Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)

    Ansprechpartner

    Stadtbüro

    Beschreibung

    Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
    Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
    0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Hinweis: Möglichkeiten zur Terminvereinbarung im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro" über unseren Telefonservice 0355 6123333 per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)

    E-Mail: stadtbuero@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

    Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
    • AusweisApp2

    gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können.

    Voraussetzungen

    Mindestalter: 14 Jahre

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - privates FZ / FZ zur Vorlage bei einer Behörde

    • Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
      • Beantragung kann selbst oder auch durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen
    • in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung oder die des gesetzlichen Vertreters erforderlich
      • bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt
    • Haupt- oder Nebenwohnung in Cottbus
      • Beantragung kann selbst oder auch durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen
    • in jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung oder die des gesetzlichen Vertreters erforderlich
      • bei Geschäftsunfähigen ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag stellen:

    • persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde (Bürgerbüro) 
    • schriftlich, ebenfalls bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde, unter Nennung der Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Setzen Sie sich auch wegen der Gebührenbegleichung vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.
    • über ein Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
      Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

    Für jede Form der Antragstellung gilt:

    Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung wie z.B. die Eltern für Minderjährige stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.
    Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.
    Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

    Fristen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - privates FZ / FZ zur Vorlage bei einer Behörde

    • Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 14 Tage.
    • Das Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt.
    • Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 14 Tage.
    • Das Führungszeugnis wird bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum allgemein anerkannt.

    Kosten

    EUR 13,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Führungszeugnis - privates FZ / FZ zur Vorlage bei einer Behörde

    • Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.  
    • Das private Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
      • Der Inhalt eines Führungszeugnisses ist dreisprachig = deutsch, englisch und französisch.  
    • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
      • Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
      • Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist beim Amtsgericht möglich.
    • Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.  
    • Das private Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt.
      • Der Inhalt eines Führungszeugnisses ist dreisprachig = deutsch, englisch und französisch.  
    • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde.
      • Bei der Beantragung wird zusätzlich die Adresse der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. der dortige Ansprechpartner benötigt.
      • Eine vorherige Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist beim Amtsgericht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)