Adoption eines ausländischen Kindes

    Adoption eines ausländischen Kindes

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.  
     
    Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

    Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    Online-Dienst

    Adoption eines ausländischen Kindes

    ID: L100041_114076136

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Kreisfreie Stadt Brandenburg)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Webservice, Kreisfreie Stadt Brandenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

    zuständige Zentrale Adoptionsstelle

    anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

    Ansprechpartner

    Familie und soziale Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Straße 1

    14772 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 58-4960

    Fax: 03381 58-5004

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2021 (von: Schneider, Bryan)

    Technisch geändert am 18.07.2023 (von: Wiegner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
    • ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Voraussetzungen

    Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung , in der geltenden Fassung, BAGLJÄ

    - Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

    - keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

    - stabile Partnerschaft

    - unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

    - gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

    - Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

    - Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
     
    Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
     
    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

    Kosten

    • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
    • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Starke Adoption, Adoptivfamilie, halb-offene Adoption, Kind - Adoption, Adoptionsvermittler, Babyklappe, Adoptionsaufhebung, inkognito-Adoption, Adoptivkind, internationale Adoption, Eltern - Adoption, Schwache Adoption, Adoptiveltern, Annahme als Kind, Adoptionsvermittlungsstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)