Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption

    Adoption eines deutschen Kindes

    Beschreibung

    Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.

    Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes“.

    Online-Dienst

    Adoption eines deutschen Kindes

    ID: L100041_114076137

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Kreisfreie Stadt Brandenburg)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Webservice, Kreisfreie Stadt Brandenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

    örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

    zuständige Zentrale Adoptionsstelle

    anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

    Ansprechpartner

    Familie und soziale Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Straße 1

    14772 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 58-4960

    Fax: 03381 58-5004

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2021 (von: Schneider, Bryan)

    Technisch geändert am 18.07.2023 (von: Wiegner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
    • Lebensbeschreibung,
    • Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
    • Polizeiliches Führungszeugnis,
    • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
    • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
    • Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
    • Verdienst- und Vermögensnachweise

    u.a.

    Voraussetzungen

    - Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

    - keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

    - stabile Partnerschaft

    - unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

    - gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

    - Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
     
    Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
    • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
      Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

    Bearbeitungsdauer

    In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 29.03.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.04.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Babyklappe, halb-offene Adoption, Kind - Adoption, Annahme als Kind, Adoptivfamilie, Adoptiveltern, Adoptionsvermittlungsstellen, Adoptionsaufhebung, Adoptionsvermittler, Adoptivkind, Eltern - Adoption, inkognito-Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)