Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Land Brandenburg:
Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Hinweise für Brandenburg: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Land Brandenburg:
Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Potsdam: Erstbelehrung gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Gesundheitspass / Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln)
Online-Dienst
Onlinedienst Erstbelehrung gem. § 43 IfSG
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zuständige Stelle
Hinweise für Potsdam: Erstbelehrung gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Gesundheitspass / Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln)
Gesundheitsamt Potsdam
Haus P (2. Etage, Anmeldung)
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam
E-Mail: gesundheitspass@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331 / 289-2358
Gesundheitsamt Potsdam
Haus P (2. Etage, Anmeldung)
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam
E-Mail: gesundheitspass@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331 / 289-2358
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3311 Arbeitsgruppe Begutachtung und Sexuelle Gesundheit
Aktuelles
Für die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) („Gesundheitspass“) gilt seit dem 13.04.2022: Bitte buchen Sie einen Termin über das Onlineterminvergabetool.
Beschreibung
Standort:
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie auf dem Gelände des Ernst von Bergmann-Klinikums unter folgender Adresse:
Gebäude P, Berliner Straße 150a, Gebäude P, 14467 Potsdam.
Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehören
- die amts-und vertrauensärztliche Begutachtung,
- die Erstbelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln („Gesundheitspass“),
- die Beratung zu sexueller Gesundheit und nach dem Prostituiertenschutzgesetz sowie
- die Impfberatung einschließlich bestimmter Impfungen.
Begutachtung:
Erstellung (amts- und vertrauens-) ärztlicher Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen. zu unterschiedlichen medizinischen Fragestellungen. Je nach Sachlage erfolgt die Entscheidung nach Aktenlage oder nach persönlicher Vorstellung bzw. Untersuchung (Termine werden mit den Bürger*innen durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes vereinbart).
Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) („Gesundheitspass“)
Vor Aufnahme einer Tätigkeit muss die Belehrung von Personen stattfinden, die Lebensmittel herstellen, behandeln, verkaufen oder eine Tätigkeit in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung oder Gastronomie ausüben.
Beratungsstelle Sexuelle Gesundheit:
Nach Terminvereinbarung werden jeden Dienstag und Donnerstag kostenfreie und anonyme Beratungen, sowie Tests zu HIV und den gängigen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) wie Hepatitis A, B, C, Syphilis sowie Chlamydien und Gonorrhö (Tripper) angeboten.
Di 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Die gesundheitliche Beratung muss erfolgen, wenn sexuelle Dienstleistungen angeboten werden (Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Impfsprechstunde:
Inhalt der öffentlichen Impfsprechstunde ist die Durchführung und Beratung von Impfungen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen werden (Standardimpfungen, Auffrischungsimpfungen und Indikationsimpfungen für Risikogruppen).
Di 15:00 - 17:00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Kontakt
De-Mail: avd_beratung@rathaus.potsdam.de
Telefon Festnetz: 0331 2892405
Telefon Festnetz: 0331 2892377
Telefon Festnetz: 0331 2892358
Fax: 0331 289842405
Internet
Formulare
Land Brandenburg:
Formulare sind auf der Internetseite des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes erhältlich.
Hinweise für Brandenburg: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Land Brandenburg:
Formulare sind auf der Internetseite des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes erhältlich.
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Auskunft erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Brandenburg: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Land Brandenburg:
Auskunft erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Potsdam: Erstbelehrung gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Gesundheitspass / Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln)
- Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung
- Die Belehrung ist in 26 Sprachen möglich
-
Ist die Belehrung für ein Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst bitte folgendes beachten:
-
Voraussetzung Wohnort Potsdam
-
4 Wochen vor Praktikums-/Tätigkeitsbeginn Kontaktaufnahme per E-Mail an gesundheitspass@rathaus.potsdam.de
-
Nach E-Mail Eingang erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
-
- Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung
- Die Belehrung ist in 26 Sprachen möglich
-
Ist die Belehrung für ein Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst bitte folgendes beachten:
-
Voraussetzung Wohnort Potsdam
-
4 Wochen vor Praktikums-/Tätigkeitsbeginn Kontaktaufnahme per E-Mail an gesundheitspass@rathaus.potsdam.de
-
Nach E-Mail Eingang erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
-
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Hinweise für Brandenburg: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
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Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Kosten
Hinweise für Potsdam: Erstbelehrung gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Gesundheitspass / Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln)
- 45,00 Euro
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen. - Nachweise für Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst sind kostenlos
- 45,00 Euro
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen. - Nachweise für Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst sind kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Hinweise für Potsdam: Erstbelehrung gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt (Gesundheitspass / Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln)
Lebenslange Gültigkeit der Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn:
- die Aufnahme der Tätigkeit nach Erwerb der Bescheinigung innerhalb von drei Monaten erfolgte und
- in diesem Zeitraum die erste Belehrung am Arbeitsort erfolgte
- und dokumentiert wurde.
Lebenslange Gültigkeit der Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn:
- die Aufnahme der Tätigkeit nach Erwerb der Bescheinigung innerhalb von drei Monaten erfolgte und
- in diesem Zeitraum die erste Belehrung am Arbeitsort erfolgte
- und dokumentiert wurde.
Weitere Informationen
Land Brandenburg:
Weiterführende Informationen erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
- Informationen zum Infektionsschutzgesetz des Bundesinstitut für Risikobewertung
- Informationen zum Infektionsschutzgesetz des Robert Koch-Instituts
- Informationen zum Infektionsschutz von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Hinweise für Brandenburg: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Land Brandenburg:
Weiterführende Informationen erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022
Stichwörter
Schulung, Gesundheitszeugnis, Belehrung, Nachweis, Infektionsschutzbelehrung, IfSG, Gesundheitsbelehrung, Tätigkeit, Lebensmittel, Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene, Gesundheitsamt, Gesundheit, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Infektion