Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.

    Beschreibung

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100041_117137023

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100041_117137022

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

    Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. 

    Hinweise für Oranienburg: Wohngeld (Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte)


    • Einwohner/innen der Stadt Oranienburg:

      Wohngeldstelle der Stadt Oranienburg

    Zuständigkeiten für Antragsteller/innen, deren Familiennamen mit folgenden Anfangsbuchstaben beginnen:

    Anfangsbuchstabe C, I, J, O, S, oder T  -  Frau Hagedorn | Tel. 600-763 | E-Mail
    Anfangsbuchstabe A, E, L, P, Q, X, Y oder -  Frau Lugge | Tel. 600-765 | E-Mail 
    Anfangsbuchstabe H, R, U, V oder W  -  Frau Schaak | Tel. 600-767 | E-Mail
    Anfangsbuchstabe B, D, F oder G  -  Frau Rochner | Tel. 600-764 | E-Mail
    Anfangsbuchstabe K, M oder N  -  Herr Schirrmacher | Tel. 600-761 | E-Mail  

    Ansprechpartner

    Stadt Oranienburg - 46.46 - Sachgebiet Wohngeld / Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    16515 Oranienburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zum Aufzug: Links neben dem Haupteingang (Nordseite am Sportplatz) befindet sich ein rollstuhlgerechter Zugang zum Aufzug im Kellergeschoss.

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr * Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 600-760

    Fax: 03301 60099-760

    E-Mail: stanisch@oranienburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Wohngeldstelle

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Dechert-Straße 1

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr* Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr* Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr* Freitag 09.00 - 12.00 Uhr * nur mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-3300

    Fax: 03301 601-80450

    E-Mail: Soziales@oberhavel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngeldstelle

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise zum geänderten Einkommen
    • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

    Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise für Oranienburg: Wohngeld (Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte)

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

    Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Wohngelderhöhung, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Lastenzuschuss Änderung, Mieterhöhung, Verringerung Belastung, Mietzuschuss, Mietwohnung, Mietzuschuss Änderung, Lastenzuschuss, Wohngeldänderung, Lastenzuschuss Erhöhung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Verringerung Gesamteinkommen, Wohngeld, Zuschuss zur Miete, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldberechtigte Person, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldberechtigung Änderung, Eigentum Wohnraum, Mietzuschuss Erhöhung, Erhöhung Belastung, Unterstützung für Miete, Verringerung Miete

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de