Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Hausnummern dienen neben dem Privat- und Wirtschaftsverkehr der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie der Kennzeichnung von Gebäuden. Insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar.
Sie werden vom Stadtplanungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.
Hausnummern dienen neben dem Privat- und Wirtschaftsverkehr der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie der Kennzeichnung von Gebäuden. Insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar.
Sie werden vom Stadtplanungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.
Online-Dienst
Hausnummer Festsetzung
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Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter*in
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
- Grundstückseigentümernachweis oder Bevollmächtigung
- Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplan darzustellen.
- Grundstückseigentümernachweis oder Bevollmächtigung
- Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplan darzustellen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Kosten
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnr., Hausnummervergabe