Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienst
Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
I/61 - Planung/Städtebau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Linien:- Bus: 833
- Bus: 845
- Bus: 835
- Bus: 836
- Bus: 854
- Bus: 841
- Bus: 837
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-611(Christian Tutsch)
Fax: 03306 751-102
Kontaktperson
Frau Ulrike Hoch (Planung/Städtebau)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hausnummer, Hausnummervergabe, Haus-Nummer, Hausnr.