Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Informationen rund um die Hausnummerierung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienst

    Hausnummernvergabe

    ID: L100041_117435941

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    03253 Doberlug-Kirchhain

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 035322 2271

    Telefon Festnetz: 035322 390

    E-Mail: info@doberlug-kirchhain.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumschutz, Fördermittel, Gebäudemanagement, Hochbau, Liegenschaften, Stadtwald, Tiefbau

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English