Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
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Hausnummernvergabe
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Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Stahl (Fachbereichsleiterin)
Frau Victoria Kaubisch
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumschutz, Fördermittel, Gebäudemanagement, Hochbau, Liegenschaften, Stadtwald, Tiefbau
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe