Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Kloster Lehnin: Kind in KiTa anmelden

    Liebe Eltern,

    folgende Unterlagen sind al Nachweise für den Betreuungsvertrag mit einzureichen:

    Nichtselbstständige Personen und Beamte:

    • Jahreseinkommensübersicht (Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) Dezemberlohnabrechnung oder Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über Unterhalsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen
    • Bei Beamten: Nachweise über private Kranken- und Pflegeversicherungen

    Selbstständige Personen:

    • Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über private Kranken. Und Pflegeversicherungen sowie Rentenversicherung
    • Nachweise über Unterhaltsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen

    Sonstige Nachweise

    • ALG-Bescheide
    • Wohngeldbescheide
    • Kinderzuschlag
    • Rentenbescheide
    • Krankengeldnachweise
    • Bei Personen in Elternzeit, Elterngeldbescheide
    • Gewinne aus Mieten und Pachten sowie Kapitalvermögen

    Bitte denken Sie daran, das vollständige Kalenderjahr nachzuweisen (insbesondere bei Arbeitgeberwechseln oder der Inanspruchnahme der Elternzeit).

    Sollten Einkommensverhältnisse nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Berechnung mit dem Höchstbeitrag.

    Sofern Sie die Festsetzung des Höchstbeitrages wünschen und keine Einkommensnachweise vorlegen möchten, bitten wie Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

    Wechselmodell:

    Lebt Ihr Kind/ Leben Ihre Kinder im Wechselmodell, so ist die Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung von beiden Elternteilen notwendig sowie die Sorgerechtsregelung (z. B. 50/50 oder 70/30 Regelung) mitzuteilen.

    Alleinsorgeberechtigte:

    Bei Alleinsorgeberechtigten ist die Vorlage einer Bescheinigung des Jugendamtes zur alleinigen Sorge (Negativbescheinigung zum Sorgerecht) einzureichen.

    Die Einkommensnachweise sind gemäß § 10 der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin jährlich unaufgefordert einzureichen.

    Die entsprechende Beitragssatzung ist auf der Internetseite der Gemeinde Kloster Lehnin einzusehen.

    Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung-.

    (Rufnummer: 03382 730 713 oder 03382 730 760)

    Liebe Eltern,

    folgende Unterlagen sind al Nachweise für den Betreuungsvertrag mit einzureichen:

    Nichtselbstständige Personen und Beamte:

    • Jahreseinkommensübersicht (Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) Dezemberlohnabrechnung oder Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über Unterhalsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen
    • Bei Beamten: Nachweise über private Kranken- und Pflegeversicherungen

    Selbstständige Personen:

    • Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über private Kranken. Und Pflegeversicherungen sowie Rentenversicherung
    • Nachweise über Unterhaltsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen

    Sonstige Nachweise

    • ALG-Bescheide
    • Wohngeldbescheide
    • Kinderzuschlag
    • Rentenbescheide
    • Krankengeldnachweise
    • Bei Personen in Elternzeit, Elterngeldbescheide
    • Gewinne aus Mieten und Pachten sowie Kapitalvermögen

    Bitte denken Sie daran, das vollständige Kalenderjahr nachzuweisen (insbesondere bei Arbeitgeberwechseln oder der Inanspruchnahme der Elternzeit).

    Sollten Einkommensverhältnisse nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Berechnung mit dem Höchstbeitrag.

    Sofern Sie die Festsetzung des Höchstbeitrages wünschen und keine Einkommensnachweise vorlegen möchten, bitten wie Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

    Wechselmodell:

    Lebt Ihr Kind/ Leben Ihre Kinder im Wechselmodell, so ist die Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung von beiden Elternteilen notwendig sowie die Sorgerechtsregelung (z. B. 50/50 oder 70/30 Regelung) mitzuteilen.

    Alleinsorgeberechtigte:

    Bei Alleinsorgeberechtigten ist die Vorlage einer Bescheinigung des Jugendamtes zur alleinigen Sorge (Negativbescheinigung zum Sorgerecht) einzureichen.

    Die Einkommensnachweise sind gemäß § 10 der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin jährlich unaufgefordert einzureichen.

    Die entsprechende Beitragssatzung ist auf der Internetseite der Gemeinde Kloster Lehnin einzusehen.

    Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung-.

    (Rufnummer: 03382 730 713 oder 03382 730 760)

    Online-Dienst

    Kind in KiTa anmelden

    ID: L100041_118971450

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2024 (von: Mewes, Manuela)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Mewes, Manuela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kloster Lehnin - FB 1 Sachgebiet 13 - Soziales und Personal

    Adresse

    Postanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Hausanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busanbindung

    Bus: 580, 554, 553, 645

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe

    Formulare

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Grundschulen, Kita, Schule, Schulen, Sport

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2022 (von: Hadler, Manuela)

    Technisch geändert am 20.03.2024 (von: Mewes, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kloster Lehnin: Kind in KiTa anmelden

    Nichtselbstständige Personen und Beamte:

    • Jahreseinkommensübersicht (Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) Dezemberlohnabrechnung oder Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über Unterhalsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen
    • Bei Beamten: Nachweise über private Kranken- und Pflegeversicherungen

    Selbstständige Personen:

    • Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über private Kranken. Und Pflegeversicherungen sowie Rentenversicherung
    • Nachweise über Unterhaltsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen

    Sonstige Nachweise

    • ALG-Bescheide
    • Wohngeldbescheide
    • Kinderzuschlag
    • Rentenbescheide
    • Krankengeldnachweise
    • Bei Personen in Elternzeit, Elterngeldbescheide
    • Gewinne aus Mieten und Pachten sowie Kapitalvermögen

    Nichtselbstständige Personen und Beamte:

    • Jahreseinkommensübersicht (Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) Dezemberlohnabrechnung oder Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über Unterhalsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen
    • Bei Beamten: Nachweise über private Kranken- und Pflegeversicherungen

    Selbstständige Personen:

    • Einkommensteuerbescheid
    • Nachweise über private Kranken. Und Pflegeversicherungen sowie Rentenversicherung
    • Nachweise über Unterhaltsleistungen an den Kostenbeitragspflichtigen bzw. das zu betreuende Kind
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen an nicht im Haushalt lebende Personen

    Sonstige Nachweise

    • ALG-Bescheide
    • Wohngeldbescheide
    • Kinderzuschlag
    • Rentenbescheide
    • Krankengeldnachweise
    • Bei Personen in Elternzeit, Elterngeldbescheide
    • Gewinne aus Mieten und Pachten sowie Kapitalvermögen

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, KITA, Kiga, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesmutter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)