Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Online-Dienst

    Kitaplatz - Online beantragen im Landkreis Barnim

    ID: L100041_115526749

    Beschreibung

    Das Elternportal Barnim bietet eine Übersicht über alle öffentlich finanzierten Kitas. Sie geben Ihre Wünsche ein (z.B. das Aufnahmedatum oder die Wohnortnähe), und das Programm zeigt Ihnen die in Frage kommenden Einrichtungen an. Mit einem Klick auf das Kita-Profil finden Sie nähere Informationen über Ihre Wunsch-Kita, und Sie können Ihr Kind dort vormerken. Wenn die Einrichtung Ihnen einen Platz anbieten kann, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten bleibt das Kind auf der Warteliste. Über den Status auf der Warteliste werden Sie jederzeit auf dem Laufenden gehalten. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Zusage innerhalb von 14 Tagen annehmen müssen, da sie nach Ablauf dieser Frist automatisch in eine Absage umgewandelt wird. Wenn Sie eine Zusage verbindlich annehmen, werden alle Wartelisteneinträge für das Kind in anderen Kitas gelöscht. Derzeit können Sie sich für einen Betreuungsplatz bei folgenden Trägern bewerben (Stand 25. April 2023): Stadt Eberswalde, alle Kindertagespflegepersonen des Landkreises Barnim, Bornstädt gGmbH, Evangelische Kirchengemeinde Finow, weitere folgen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Kitaplatz-Finder

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Internet

    Stichwörter

    Kinderfreundliche Kommune, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte, Kita, Kita Anmeldung, Kita-Anmeldung, Kitas in freier Trägerschaft

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Tagespflegebörse, Tagesvater, Tagespflegeplatz, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, Kiga, Tagesmutter, KITA, Krippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de