Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster
Das Amt Kleine Elster ist Träger von vier Kindertagesstätten an den fünf Standorten Crinitz, Lichterfeld, Massen, Sallgast und Göllnitz. In den Einrichtungen werden Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren in Krippen-, Kindergarten-, Vorschul- und Hortgruppen betreut.
Online-Dienst
Anmeldung Kita-Platz Amt Kleine Elster
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.
Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster
Die Anmeldung in einer unserer Kindertagesstätten erfolgt über den Sachbereich Kitas im Amt Kleine Elster.
Ansprechpartner
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Kitas
Beschreibung
Der Sachbereich Kitas im Haupt- und Schulamt regelt die Anmeldung und Aufnahme der Kinder in einer Kindertagesstätte sowie die Betreuungsgebühren.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte des Amtes Kleine Elster
Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort)
Stichwörter
Erzieher, Erzieherinnen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung eines Kindes in einer unserer Kitas sofort erforderlich:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Kita müssen dann folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der Eltern als Grundlage für die Berechnung der Beiträge
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Kindes
- Nachweis über vorhandenen Masernimpfschutz des Kindes
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster
Um in einer unserer Kindertagesstätten aufgenommen werden zu können, muss der Wohnsitz des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme im Amtsgebiet des Amtes Kleine Elster liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise für Kleine Elster (Niederlausitz): Anmeldung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Kleine Elster
Für die Betreuung von Kindern in einer der Kindertagesstätten des Amtes Kleine Elster werden Elternbeiträge laut der gültigen Gebührenordnung erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Tagesmutter, Kinderbetreuung, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesvater, KITA, Krippe, Tagespflegeplatz, Tagespflegebörse, Kiga