Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Biesenthal-Barnim: Kita Anmeldung

    Wegweiser zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung


    Sehr geehrte Personensorgeberechtigten/ Eltern,
    die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einige Hinweise von der Antragstellung bis hin zum Vertragsabschluss
    zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung:


    1. Anmeldung:
    Für die Planungssicherheit zur Vergabe der Betreuungsplätze benötigen wir den Antrag zur
    Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nach Geburt Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Legen sie eine
    Kopie der Geburtsurkunde und ggf. den Nachweis über die gemeinsame Personensorge bei
    unverheirateten Eltern bei. Anträge, die vor der Geburt des Kindes eingehen, gelten mit Geburt
    des Kindes. Die Geburtsurkunde ist nachzureichen.

    2. Rechtsanspruch:
    Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung,
    Bildung, Betreuung und Versorgung in Tageseinrichtungen mit einer Mindestbetreuungszeit von
    30 Wochenstunden, beim Hort 20 Wochenstunden von der ersten bis zur vierten Klasse. Sollte
    ein erhöhter Anspruch z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit der Eltern erforderlich sein, ist ein
    Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim
    Jugendamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde zu stellen.

    3. Erstaufnahmegespräch:
    Vor der Aufnahme in eine Tageseinrichtung ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum
    Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme
    bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und
    Belehrungen abgesprochen und Sie können einen Rundgang durch die Einrichtung machen.
    Vor Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung ist der Nachweis zum Impfschutz gegen
    Masern und die ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes in eine
    Kindertageseinrichtung vorzulegen.

    Wegweiser zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung


    Sehr geehrte Personensorgeberechtigten/ Eltern,
    die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einige Hinweise von der Antragstellung bis hin zum Vertragsabschluss
    zur Aufnahme Ihres Kindes/ Ihrer Kinder in eine Tageseinrichtung:


    1. Anmeldung:
    Für die Planungssicherheit zur Vergabe der Betreuungsplätze benötigen wir den Antrag zur
    Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nach Geburt Ihres Kindes/ Ihrer Kinder. Legen sie eine
    Kopie der Geburtsurkunde und ggf. den Nachweis über die gemeinsame Personensorge bei
    unverheirateten Eltern bei. Anträge, die vor der Geburt des Kindes eingehen, gelten mit Geburt
    des Kindes. Die Geburtsurkunde ist nachzureichen.

    2. Rechtsanspruch:
    Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung,
    Bildung, Betreuung und Versorgung in Tageseinrichtungen mit einer Mindestbetreuungszeit von
    30 Wochenstunden, beim Hort 20 Wochenstunden von der ersten bis zur vierten Klasse. Sollte
    ein erhöhter Anspruch z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit der Eltern erforderlich sein, ist ein
    Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim
    Jugendamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde zu stellen.

    3. Erstaufnahmegespräch:
    Vor der Aufnahme in eine Tageseinrichtung ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum
    Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme
    bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und
    Belehrungen abgesprochen und Sie können einen Rundgang durch die Einrichtung machen.
    Vor Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung ist der Nachweis zum Impfschutz gegen
    Masern und die ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes in eine
    Kindertageseinrichtung vorzulegen.

    Online-Dienst

    Online Kind anmelden

    ID: L100041_110740016

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2023 (von: Lange, Ron)

    Technisch geändert am 10.03.2023 (von: Lange, Ron)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechpartner

    Kita

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 1

    16359 Biesenthal

    Öffnungszeiten

    Montag  09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Lange, Ron)

    Technisch geändert am 10.03.2023 (von: Lange, Ron)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KITA, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kiga, Tagesvater, Tagesmutter, Krippe, Tagespflegeplatz, Kinderbetreuung, Tagespflegebörse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)