Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Hinweise für Panketal: Anmeldung für Kita und Hort
UNVERBINDLICHE VORANMELDUNG FÜR EINEN KITAPLATZ und HORTANMELDUNG
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Panketal: Anmeldung für Kita und Hort
HINWEISE ZUR KITAANMELDUNG
Ab wann kann ein Kind in der Kita angemeldet werden?
Ein Kind kann frühestens mit dem Tag der Geburt für eine Kita angemeldet werden. Dies erfolgt durch eine unverbindliche Voranmeldung auf einen Kitaplatz und sollte zeitnah nach der Geburt oder vor dem Umzug vorgenommen werden. Mit Posteingangsdatum wird die Voranmeldung in der Warteliste erfasst. Die Reihenfolge in der Warteliste ist ausschlaggebend für die Platzvergabe.
Wie erfolgt die unverbindliche Voranmeldung in den kommunalen Kitas?
Die unverbindliche Voranmeldung erfolgt durch Einreichung des entsprechenden Onlineformulars oder alternativ durch Vorlage des entsprechenden PDF. Ein Besichtigungstermin kann vorab mit der Kita vereinbart werden. Es gibt eine Gesamtwarteliste für alle kommunalen Kitas. Eine Wunschreihenfolge kann angegeben werden.
Sobald ein freier Platz zur Verfügung steht, wird dieser den Eltern angeboten (Platzangebot).
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Vor Aufnahme eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Panketal ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Kitatauglichkeit, zur Impfberatung und zum ausreichenden Masernschutz gemäß Empfehlung der Stiko (Impfkalender) sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
Bei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist außerdem eine Erklärung zum Einkommen erforderlich.
Folgende Kindertageseinrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft:
Ortsteil Schwanebeck:
Kita "da Vinci"
Kita "Kinderhaus Fantasia"
Kita "Spatzennest"
Ortsteil Zepernick:
Kita "Kinderhaus Kunterbunt"
Kita "Kinderland"
Kita "Pankekinder"
Kita "Pankestrolche"
HINWEISE ZUR HORTANMELDUNG
Folgende Schulhorte befinden sich in kommunaler Trägerschaft:
Ortsteil Schwanebeck:
Hort "Kinderhaus Fantasia"
Ortsteil Zepernick:
Hort Zepernick
Ab wann kann ein Kind im Hort angemeldet werden?
Ab Januar im Jahr der Einschulung kann die Hortanmeldung für einen kommunalen Hort in der Kitaverwaltung eingereicht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung im Hort?
Die Hortanmeldung erfolgt durch Einreichung eines entsprechenden Onlineformulars im Online-Rathaus oder alternativ durch Vorlage des entsprechenden PDF.
Online-Dienst
Kitaplatz - Online beantragen im Landkreis Barnim
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt
Hinweise für Panketal: Anmeldung für Kita und Hort
Gemeinde Panketal - Der Bürgermeister
Kitaverwaltung
Telefon 030 94511-185 oder -187
Ansprechpartner
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.
Ansprechpartner
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontaktperson
Frau J. Schulz (SB Kitaverwaltung)
Frau O. Jelinek (SB Kitaverwaltung)
Formulare
Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Hort
Hortanmeldung
Unverbindliche Voranmeldung Kitaplatz
Landkreis Barnim - Kitaplatz-Finder
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Internet
Stichwörter
Kinderfreundliche Kommune, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte, Kita, Kita Anmeldung, Kita-Anmeldung, Kitas in freier Trägerschaft
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Hinweise für Panketal: Anmeldung für Kita und Hort
HINWEISE ZUR KITAANMELDUNG
Wie geht es nach dem Platzangebot weiter?
Vor Aufnahme eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Panketal ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen.
Voraussetzung hierfür sind unter anderem die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur Kitatauglichkeit, zur Impfberatung und zum ausreichenden Masernschutz gemäß Empfehlung der Stiko (Impfkalender) sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
HINWEISE ZUR HORTANMELDUNG
Wie ist die weitere Verfahrensweise?
Vor Aufnahme eines Kindes in einen kommunalen Hort der Gemeinde Panketal ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem der Nachweis zum zweifachen Masernschutz oder Masernimmunität in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder die Vorlage des Originalimpfausweises in der Kitaverwaltung sowie der Nachweis zum Sorgerecht.
Bei einer Aufnahme in einen kommunalen Hort der Gemeinde Panketal sind folgende Unterlagen notwendig:
Anmeldung mit Einverständnis aller sorgeberechtigten Elternteilen
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über die Personensorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister des Jugendamtes bei alleiniger Personensorge, ggf. Eheurkunde, wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen
führen
ärztliche Bescheinigung zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko (Impfkalender)
Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege (z. B. Lohnbescheinigungen, ALG I - oder Bürgergeldbescheid, aktuellsten Steuerbescheid/ der Steuerbescheid ist nur als Grundlage für den Nachweis der Einkommen Selbständiger, Nachweis für erhöhte Werbungskosten und Nachweis Kapitalerträge und Mieteinnahmen)
Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung (wenn notwendig)*
Bei der Einreichung der Einkommensunterlagen ist auf Vollständigkeit (z. B. ALG II Bescheid komplett) zu achten.
Werden Unterhaltsleistungen erbracht, können diese vom Einkommen abgesetzt werden. Ein Nachweis über tatsächlich geleistete Zahlungen ist vorzulegen.
* Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden.
Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim ca. 12 Wochen vor Aufnahme des Kindes in den Hort zu beantragen. Ein entsprechendes Formular (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) steht im Internet unter www.barnim.de zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise für Panketal: Anmeldung für Kita und Hort
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barnim: Kitaplatz- Finder!
Achtung: Derzeit NICHT GÜLTIG für die Gemeinde Panketal.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Kiga, Krippe, Tagesmutter, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA