Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Luckenwalde und wird per Satzung geregelt.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Luckenwalde und wird per Satzung geregelt.
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Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: steuern@luckenwalde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter*in
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden
a) für den ersten Hund 45,00 €,
b) für den zweiten Hund 66,00 €,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.
Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.
Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.
Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden
a) für den ersten Hund 45,00 €,
b) für den zweiten Hund 66,00 €,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.
Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.
Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haustier, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Hundeanmeldung, Hundehaltung