Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Luckenwalde und wird per Satzung geregelt.

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Luckenwalde und wird per Satzung geregelt.

    Online-Dienst

    Anmeldung / Abmeldung / Anzeige von Hunden

    ID: L100041_116446909

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    14943 Luckenwalde

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2022

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung

    Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden

    a) für den ersten Hund 45,00 €,
    b) für den zweiten Hund 66,00 €,
    c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.

    Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.

    Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.

    Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden

    a) für den ersten Hund 45,00 €,
    b) für den zweiten Hund 66,00 €,
    c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.

    Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.

    Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Haustier, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Hundeanmeldung, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020