Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
Online-Assistent Hund
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abteilung Finanzen, Bereich Steuern
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Bus: 854
Bus: 845
Bus: 837
Bus: 836
Bus: 833
Bus: 841
Bus: 835
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-205(Jennifer Hänsch)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Girocard
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Finanzen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer, Steuer, Steueramt, Steuern, Zweitwohnsitzsteuer
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gransee und Gemeinden: Festsetzung der Hundesteuer
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.
Hundesteuersatzung der Stadt Gransee
Hundesteuersatzung der Gemeinde Großwoltersdorf
Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönermark
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Gransee und Gemeinden: Festsetzung der Hundesteuer
Jährlich fällige Hundesteuer der Stadt Gransee für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Stadt Gransee.: Steuer 65.00 EUR
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Schönermark für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.: Steuer 20.40 EUR
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Großwoltersdorf für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.: Steuer 20.40 EUR
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Stechlin für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.: Steuer 20.40 EUR
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Sonnenberg für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.: Steuer 20.40 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke
Metainformation
- Ursprungsportal: Hundesteuer Festsetzung
- Ursprungsportal: Hundesteuer Festsetzung in Brandenburg
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