Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
Anmeldung von Hunden
Online erledigen
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- SEPA-Überweisung
- Girocard
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Auto Ladestation
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Hohen Neuendorf S- Bahnhof
Bus: 809
Bus: 822
S-Bahn: S1
S-Bahn: S8
Hohen Neuendorf West
Regionalbahn: RB20
Hohen Neuendorf, Waldschule
Bus: 809
Bus: 822
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.   08:00 - 12:00 Uhr Di.     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do.    08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3303 528-203
E-Mail: steuern@hohen-neuendorf.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke