Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Ansprechpartner
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03386 259-118(Frau Wegwerth)
Telefon Festnetz: 03386 259-219(Frau Wulke)
E-Mail: steuern@premnitz.de
Formulare
Hundeab- und ummeldung
Einzugsermächtigung für die Hundesteuer
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haustier, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Hundeanmeldung, Hundehaltung