Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
Hund anmelden/ummelden/abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Abgaben
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365234
E-Mail: abgaben@bernau-bei-berlin.de
Formulare
Hundeanmeldung
SEPA Lastschriftmandat
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haustier, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Hundeanmeldung, Hundehaltung