Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    ID: L100041_118040408

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2024 (von: Schwiesow, Frank)

    Technisch geändert am 26.07.2024 (von: Schwiesow, Frank)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Aktuelles

    Bei uns können Sie heiraten oder Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, die Geburt Ihres Kindes anzeigen, den Tod eines Menschen beurkunden lassen, Namensänderungen beantragen oder Urkunden ausstellen lassen. Das Standesamt verwaltet sämtliche Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

    Beschreibung

    Stahnsdorf liegt südlich von Berlin. Man findet hier viel Grün und ländliche Idylle. Zugleich befinden sich aber Berlin und Potsdam nur wenige Kilometer entfernt und sind schnell zu erreichen.

    Der Standesamtsbezirk Stahnsdorf besteht aus Stahnsdorf-Ort und den drei Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf. Sitz der Gemeinde ist das Gemeindezentrum in der Annastraße 3. Hier befinden sich in der ersten Etage das Standesamt und das Trauzimmer, in dem etwa 30 Personen Platz finden. Das Gebäude ist behindertengerecht ausgebaut und kostenfreie Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Annastraße 3

    14532 Stahnsdorf

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Haltestelle Annastr.

    Bus: 622

    Bus: 624

    Bus: 627

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03329 646-110

    E-Mail: standesamt@stahnsdorf.de

    Internet

    Formulare

    Antrag für eine Urkunde aus dem Sterberegister

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023 (von: Schwiesow, Frank)

    Technisch geändert am 26.07.2024 (von: Schwiesow, Frank)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Urkunde nachbestellen, Bestattung, Nachlassabwicklung, Sterberegister, Standesamt, Sterbeurkunde, internationale Sterbeurkunde, Tod, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)