Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
Ergänzung Land Brandenburg:
Ein Fahrzeugkennzeichen mit individuell gewählter Buchstaben - und Zahlenkombination.
Beschreibung
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares "Altkennzeichen" zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Hinweise für Potsdam: Kfz-Wunschkennzeichen
Sie können bei der Zulassungsbehörde Ihr Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich, online oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für ein Jahr reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen.
Unter folgenden Links kann vorab ein Kennzeichen reserviert werden:
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Allgemeine Informationen:
Sie haben mehrere Möglichkeiten der Zusammenstellung Ihres Wunschkennzeichens, nach Buchstaben, nach Zahlen und in unterschiedlichen Wunschkombinationen.
Folgende Kombinationen für Potsdamer Bürgerinnen und Bürger sind möglich:
- Pkw/LKW/Wohnmobil: 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
- Motorrad: 2 Buchstaben mit 2 Ziffern
Umlaute, sowie Kombinationen mit HJ, KZ, KK, NS, SA und SS, Zahlenkombinationen 88, 188, 888, 8818 und 8888 sowie die Buchstaben- und Zahlenkombinationen AH 18 und HH 18 sind unzulässig.
Sollte Ihr Fahrzeug bauartbedingt ein kürzeres Kennzeichen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde (persönlich vor Ort).
Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Serienkennzeichen, das nächste freie Kennzeichen, welches zugeteilt werden kann, zu reservieren.
Bitte drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und bringen diese zur Zulassung Ihres Fahrzeuges mit. Mit dieser Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Online-Dienste
Onlinereservierung Wunschkennzeichen (Potsdam)
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Onlinereservierung Wunschkennzeichen (Potsdam-Mittelmark)
Online erledigen
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Online-Terminverwaltung Kfz-Zulassungsbehörde
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zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragsteller oder die Antragstellerin seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen
Beschreibung
Der Bürgerservice Kfz-Zulassungen umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen stehen.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1110) einen Termin zu erhalten
- in der Terminverwaltung-Online Kfz-Zulassung einen Termin zu vereinbaren.
Es steht Ihnen ein kostenfreier Parkplatz vor Ort (Helene-Lange-Straße 14) zur Verfügung. Das Parkticket wird beim Sachbearbeiter umgetauscht.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsbehörde Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Großkundenschalter Mo 07:00 - 15:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr Sa geschlossen Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr. Im Großkundenschalter (Raum 2.07) werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmenab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
Kontakt
Fax: 0331 289843295
Telefon Festnetz: 0331 2891110
Internet
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorabreserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.
Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Potsdam: Kfz-Wunschkennzeichen
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Potsdam: Kfz-Wunschkennzeichen
Unter folgendem Link haben Potsdamer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen für 180 Tage zu reservieren:
Unter folgendem Link haben Bürgerinnen und Bürger aus Potsdam-Mittelmark die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen für 180 Tage zu reservieren:
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Kosten
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein "Altkennzeichen" entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Obdie von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021