Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Hinweise für Potsdam: Geburtsurkunde (IES:Potsdam)

    Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

    Das Standesamt stellt Geburtsurkunden aus und zwar für alle Geburten, die sich ereignet haben

    • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
    • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
    • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.

    Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Geburtsurkunden aus den Geburtenregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.

    Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.

    Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann. Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.      

    Auf Wunsch kann die Urkunde auch als mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, slowenisch, polnisch, litauisch, estnisch, rumänisch, bulgarisch).

    Fehlt auf Ihrer Urkunde ein Eintrag (z.B. der Hinweis auf ein vor 2009 geborenes Kind), macht dies die Urkunde nicht automatisch falsch / ungültig! Dies kann verschiedene bürokratische Gründe haben - im Zweifelsfall nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Standesamt diesbezüglich auf.

    Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:

    • Geburtenregister: 110 Jahre
    • Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre

    Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.

    Landeshauptstadt Potsdam
    Stadtarchiv
    Helene-Lange-Str. 14
    14469 Potsdam

    Online-Dienst

    Onlineantrag Personenstandsurkunden

    ID: L100041_114590427

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt

    Beschreibung

    Neben der klassischen Durchführung von Eheschließungen übernimmt die Arbeitsgruppe Standesamt die Erstellung von Einträgen über die Geburt bzw. den Tod von Personen auf dem Stadtgebiet.

    Folgebeurkundungen, Auskünfte und Nachbeurkundungen bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland gehören ebenso zum Aufgabenspektrum des Standesamtes wie die nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden und auch genealogische Sucharbeiten.

    Auch die Staatsangehörigkeits- und die Namensänderungsbehörde sind in die Arbeitsgruppe Standesamt integriert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Öffnungszeiten

    BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891112

    Fax: 0331 2891735

    Internet

    Formulare

    Personenstandsurkunde / beglaubigte Abschrift - Antrag

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Potsdam: Geburtsurkunde (IES:Potsdam)

    • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)

    Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

    Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Geburtsurkunde (IES:Potsdam)

    Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.

    Kosten

    Land Brandenburg:

    Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

    Hinweise für Potsdam: Geburtsurkunde (IES:Potsdam)

    15,00 Euro - das 1. Exemplar einer Urkunde 
      7,50 Euro - jedes gewünschte weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

    15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
      7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

    12,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

    Hinweis:
    Für Rentenzwecke (bei der deutschen Rentenversicherung Bund) erhalten Sie die eigene Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunden ihrer Kinder mit dem Zusatz "für Rentenzwecke" gebührenfrei.

    Voraussetzung ist, dass der Verwendungszweck "Rente" bei der Beantragung der Urkunde angegeben wird. Andernfalls müssen Gebühren beglichen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Potsdam: Geburtsurkunde (IES:Potsdam)

    Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

    • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
    • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
    • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
    • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

    Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

    • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
    • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Sohn, Tochter, internationale Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Standesamt, Nachwuchs, Urkunde, Vater, Kind, Mutter, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde nachbestellen, Standesamtsangelegenheit, Geburtstag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de