Bewohnerparkausweis Erteilung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienst
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Zahlungsweise
- giropay
- Klassische Kreditkarte
- Kreditkarten
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zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Formulare
Antrag (Erstantrag, Verlängerung, Ersatz)
Bescheinigung Firmennutzung
Bescheinigung Fahrzeughalter
Stellplatznegativbescheinigung
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Gebühren: ja
Eberswalde, Am Markt
Bus: 861
Bus: 865
Bus: 910
Bus: 862
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Gebühren: ja
Eberswalde, Am Markt
Bus: 861
Bus: 865
Bus: 910
Bus: 862
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - geschlossen Dienstag - 9 bis 18 Uhr Mittwoch - geschlossen Donnerstag - 8 bis 15 Uhr Freitag - 8 bis 12 Uhr Samstag - 8 bis 12 Uhr Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.
Kontakt
Internet
Formulare
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES BEWOHNERPARKAUSWEISES
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Stellplatznegativbescheinigung
Sind Sie als Bewohner nicht Halter des Fahrzeuges, dann ist eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach Sie befugt sind, das Fahrzeug dauernd zu nutzen, einzureichen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Stellplatznegativbescheinigung
Sind Sie als Bewohner nicht Halter des Fahrzeuges, dann ist eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach Sie befugt sind, das Fahrzeug dauernd zu nutzen, einzureichen.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung
Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe des Parkausweises keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe des Parkausweises keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Kosten
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung
- 30,70 € Jahresgebühr
- 50,00 € für zwei Jahre
- pro Monat 2,55 €, jedoch nicht weniger als die Mindestgebühr von 10,20 €
- 10,20 € bei Verlust des Parkausweises, bei Umzug oder Fahrzeugwechsel innerhalb des laufenden Jahres
- 30,70 € Jahresgebühr
- 50,00 € für zwei Jahre
- pro Monat 2,55 €, jedoch nicht weniger als die Mindestgebühr von 10,20 €
- 10,20 € bei Verlust des Parkausweises, bei Umzug oder Fahrzeugwechsel innerhalb des laufenden Jahres
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung
Online - Bewohnerparkausweis
(Die nötigen Dokumente hierzu bitte einscannen oder fotografieren / alternativ ausdrucken und einreichen):
Bewohnerparkausweis beantragen (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e2s1)
Bewohnerparkausweis verlängern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlaengern-flow&_flowExecutionKey=e3s1)
Bewohnerparkausweis ersetzen (Lik: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlust-flow&_flowExecutionKey=e4s1)
Bewohnerparkausweis ändern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisaendern-flow&_flowExecutionKey=e5s1)
Parkgebietssuche (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e6s1)
Online - Bewohnerparkausweis
(Die nötigen Dokumente hierzu bitte einscannen oder fotografieren / alternativ ausdrucken und einreichen):
Bewohnerparkausweis beantragen (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e2s1)
Bewohnerparkausweis verlängern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlaengern-flow&_flowExecutionKey=e3s1)
Bewohnerparkausweis ersetzen (Lik: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlust-flow&_flowExecutionKey=e4s1)
Bewohnerparkausweis ändern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisaendern-flow&_flowExecutionKey=e5s1)
Parkgebietssuche (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e6s1)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019
Stichwörter
Parkberechtigung, Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis , Parkausweis, Anwohnerparkausweis, parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner