Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis beantragen

    ID: L100041_109884662

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
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    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2022 (von: Schwarz, Ole)

    Technisch geändert am 07.09.2023 (von: Schwarz, Ole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Formulare

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022 (von: Schwarz, Ole)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Schwarz, Ole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
    Gebühren: ja

    Eberswalde, Am Markt

    Bus: 861

    Bus: 865

    Bus: 910

    Bus: 862

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Jahnstr. 45

    16321 Bernau bei Berlin

    Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
    Gebühren: ja

    Eberswalde, Am Markt

    Bus: 861

    Bus: 865

    Bus: 910

    Bus: 862

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - geschlossen Dienstag - 9 bis 18 Uhr Mittwoch - geschlossen Donnerstag - 8 bis 15 Uhr Freitag - 8 bis 12 Uhr Samstag - 8 bis 12 Uhr Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    Fax: +49 3334 2142466

    E-Mail: kfz-fe@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES BEWOHNERPARKAUSWEISES

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2023 (von: Heiland, Sirid)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Biesel, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Fahrzeugschein
    • Stellplatznegativbescheinigung

    Sind Sie als Bewohner nicht Halter des Fahrzeuges, dann ist eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach Sie befugt sind, das Fahrzeug dauernd zu nutzen, einzureichen.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Fahrzeugschein
    • Stellplatznegativbescheinigung

    Sind Sie als Bewohner nicht Halter des Fahrzeuges, dann ist eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach Sie befugt sind, das Fahrzeug dauernd zu nutzen, einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe des Parkausweises keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe des Parkausweises keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

    Kosten

    10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

    gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)

    Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung

    • 30,70 € Jahresgebühr
    • 50,00 € für zwei Jahre
    • pro Monat 2,55 €, jedoch nicht weniger als die Mindestgebühr von 10,20 €
    • 10,20 € bei Verlust des Parkausweises, bei Umzug oder Fahrzeugwechsel innerhalb des laufenden Jahres
    • 30,70 € Jahresgebühr
    • 50,00 € für zwei Jahre
    • pro Monat 2,55 €, jedoch nicht weniger als die Mindestgebühr von 10,20 €
    • 10,20 € bei Verlust des Parkausweises, bei Umzug oder Fahrzeugwechsel innerhalb des laufenden Jahres

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Hinweise für Eberswalde: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Online - Bewohnerparkausweis

    (Die nötigen Dokumente hierzu bitte einscannen oder fotografieren / alternativ ausdrucken und einreichen):

    Bewohnerparkausweis beantragen (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e2s1)
    Bewohnerparkausweis verlängern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlaengern-flow&_flowExecutionKey=e3s1)
    Bewohnerparkausweis ersetzen (Lik: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlust-flow&_flowExecutionKey=e4s1)
    Bewohnerparkausweis ändern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisaendern-flow&_flowExecutionKey=e5s1)
    Parkgebietssuche (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e6s1)

    Online - Bewohnerparkausweis

    (Die nötigen Dokumente hierzu bitte einscannen oder fotografieren / alternativ ausdrucken und einreichen):

    Bewohnerparkausweis beantragen (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e2s1)
    Bewohnerparkausweis verlängern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlaengern-flow&_flowExecutionKey=e3s1)
    Bewohnerparkausweis ersetzen (Lik: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisverlust-flow&_flowExecutionKey=e4s1)
    Bewohnerparkausweis ändern (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisaendern-flow&_flowExecutionKey=e5s1)
    Parkgebietssuche (Link: https://inforeg.eberswalde.de/olav/olav.htm?_flowId=parkausweisbeantragen-flow&_flowExecutionKey=e6s1)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Parkberechtigung, Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis , Parkausweis, Anwohnerparkausweis, parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)