Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Potsdam: Bewohnerparkausweis - Beantragung (IES:Potsdam)

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.

    Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können.

    Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr. hat.

    Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.

    Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt "Details".

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    Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter oder der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin:

    Online-Dienste

    Onlineantrag Bewohnerparkausweis

    ID: L100041_113582969

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Abholung)

    ID: L100041_114792861

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    Deutsch

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    Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

    ID: L100041_113582970

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen

    Beschreibung

    Der Bürgerservice Kfz-Zulassungen umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen stehen.

    Sie haben die Möglichkeit

    Es steht Ihnen ein kostenfreier Parkplatz vor Ort (Helene-Lange-Straße 14) zur Verfügung. Das Parkticket wird beim Sachbearbeiter umgetauscht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 14

    14469 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsbehörde Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Großkundenschalter Mo 07:00 - 15:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr Sa geschlossen Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr. Im Großkundenschalter (Raum 2.07) werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmenab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Fax: 0331 289843295

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.

    Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

    Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.

    Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.

    Sie haben die Möglichkeit

    • telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten

    • jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
    • unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

    Angebote von Serviceleistungen:

    • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
    • Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
    • Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
    • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
    • Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
    • sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
    • Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstr. 22

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0331 2893814

    Telefon Festnetz: 0331 2891111

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Potsdam: Bewohnerparkausweis - Beantragung (IES:Potsdam)

    Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.

    Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.

    Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

    Hinweise für Potsdam: Bewohnerparkausweis - Beantragung (IES:Potsdam)

    Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich, elektronisch oder, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich beantragen.

    Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

    Hinweise für Potsdam: Bewohnerparkausweis - Beantragung (IES:Potsdam)

    Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.

    Kosten

    10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

    gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)

    Hinweise für Potsdam: Bewohnerparkausweis - Beantragung (IES:Potsdam)

    Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.

    Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.

    30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr 
    55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre 

    15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
    25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)

    Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:

    12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
    21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre

    10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
    15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Parkerlaubnis, Fußgängerzone befahren, Parkberechtigung, Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Handwerker, parken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de