Bewohnerparkausweis Erteilung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
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zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bewohnerparkausweis und Parkkarte für gebührenpflichtige Bereiche - Erteilung
Telefon: 0355 612-4710
Telefon: 0355 612-4710
Ansprechpartner
Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4730(Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
Fax: +49 355 612-134730
Internet
Formulare
Nutzungserklärung für Bewohnerparkausweis
Anlage zu den Nebenbestimmungen
Vollmacht für Bewohnerparkausweis
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Kosten
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bewohnerparkausweis und Parkkarte für gebührenpflichtige Bereiche - Erteilung
- Gebühren
- für 6 Monate 15,35 €
- für 1 Jahr 30,70 €
- für 2 Jahre 55,00 €
- Gebühren
- für 6 Monate 15,35 €
- für 1 Jahr 30,70 €
- für 2 Jahre 55,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bewohnerparkausweis und Parkkarte für gebührenpflichtige Bereiche - Erteilung
- jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug
- in begründeten Fällen können max. zwei Kennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden (Pendelkarte)
- es darf aber nur ein Fahrzeug in diesem Bereich parken
- mit dem Bewohnerparkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf einen jederzeit freien Parkplatz
- bei Kennzeichenänderung oder Wohnungswechsel in eine andere Bewohnerparkzone wird nur kostenfrei eine neue Bewohnerparkkarte ausgestellt, wenn die vorhandene Parkkarte vorgelegt wird
- ansonsten wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € erhoben
- wird eine Bewohnerkarte für ein Krad ausgestellt, so obliegt das Anbringen der Parkkarte dem Antragsteller selbst
- es wird keine Zusatzkarte ausgestellt
- bei Verlust der Bewohnerparkausweise/Parkkarten innerhalb der Gültigkeit ist eine Verlustanzeige auszufüllen
- für die Neuausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € erhoben
- der Bewohnerparkausweis kann bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden
- Vorgehensweise wie bei einem Erstantrag mit den entsprechenden Unterlagen
- jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug
- in begründeten Fällen können max. zwei Kennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden (Pendelkarte)
- es darf aber nur ein Fahrzeug in diesem Bereich parken
- mit dem Bewohnerparkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf einen jederzeit freien Parkplatz
- bei Kennzeichenänderung oder Wohnungswechsel in eine andere Bewohnerparkzone wird nur kostenfrei eine neue Bewohnerparkkarte ausgestellt, wenn die vorhandene Parkkarte vorgelegt wird
- ansonsten wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € erhoben
- wird eine Bewohnerkarte für ein Krad ausgestellt, so obliegt das Anbringen der Parkkarte dem Antragsteller selbst
- es wird keine Zusatzkarte ausgestellt
- bei Verlust der Bewohnerparkausweise/Parkkarten innerhalb der Gültigkeit ist eine Verlustanzeige auszufüllen
- für die Neuausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € erhoben
- der Bewohnerparkausweis kann bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden
- Vorgehensweise wie bei einem Erstantrag mit den entsprechenden Unterlagen
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019
Stichwörter
parken, Fußgängerzone befahren, Parkberechtigung, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Anwohner, Parkerlaubnis