Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienst

    Onlineformular zum Antrag Bewohnerparkausweis

    ID: L100041_116082620

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bewohnerparkausweis und Parkkarte für gebührenpflichtige Bereiche - Erteilung

    Telefon:  0355 612-4710

    Ansprechpartner

    Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 6

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Postanschrift

    Neumarkt 5

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4730(Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)

    Fax: +49 355 612-134730

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de

    Internet

    Formulare

    Nutzungserklärung für Bewohnerparkausweis
    Vollmacht für Bewohnerparkausweis

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

    Kosten

    10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

    gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bewohnerparkausweis und Parkkarte für gebührenpflichtige Bereiche - Erteilung

    • Gebühren
      • für 6 Monate 15,35 €
      • für 1 Jahr 30,70 €
      • für 2 Jahre 55,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bewohnerparkausweis und Parkkarte für gebührenpflichtige Bereiche - Erteilung

    • jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug
    • in begründeten Fällen können max. zwei Kennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden (Pendelkarte)
      • es darf aber nur ein Fahrzeug in diesem Bereich parken
    • mit dem Bewohnerparkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf einen jederzeit freien Parkplatz
    • bei Kennzeichenänderung oder Wohnungswechsel in eine andere Bewohnerparkzone wird nur kostenfrei eine neue Bewohnerparkkarte ausgestellt, wenn die vorhandene Parkkarte vorgelegt wird
      • ansonsten wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € erhoben
    • wird eine Bewohnerkarte für ein Krad ausgestellt, so obliegt das Anbringen der Parkkarte dem Antragsteller selbst
      • es wird keine Zusatzkarte ausgestellt
    • bei Verlust der Bewohnerparkausweise/Parkkarten innerhalb der Gültigkeit ist eine Verlustanzeige auszufüllen
    • für die Neuausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 € erhoben
    • der Bewohnerparkausweis kann bei Bedarf rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden
      • Vorgehensweise wie bei einem Erstantrag mit den entsprechenden Unterlagen

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Parkerlaubnis, Fußgängerzone befahren, Parkberechtigung, Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Handwerker, parken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de